Wenn alle Kinder 25 Jahre alt oder älter sind, sollen die Beiträge der Eltern mit dem allgemeinen Pflegeversicherungs-Beitragssatz von 3,4 Prozent berechnet werden.

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Mehr zu den geplanten Abschlägen für Beschäftigte mit mehreren Kindern finden Sie in unserem Artikel: