Entgeltabrechnungsprogramme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie für die Meldungen zur Sozialversicherung genutzt werden können. Das Online-Portal der ITSG unterstützt Sie bei der Durchführung von Systemuntersuchungen Ihrer Entgeltabrechnungssoftware.
Weitere Details
Die ITSG unterstützt Sie bei der Systemuntersuchung Ihrer Entgeltabrechnungs-Software, Ausfüllhilfen oder Zahlstellenabrechnungsprogramme und der Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV.
Wenn Sie kein Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, können Sie für die Datenübermittlung sv.net nutzen.
Die Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungssoftware wird von der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, die wiederum die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) damit beauftragt hat.