StartseiteSozialversicherungMeldeverfahrenMaschinelle DatenübermittlungWelches Entgeltabrechnungsprogramm kann ich für die SV-Meldungen nutzen?
Welches Entgeltabrechnungsprogramm kann ich für die SV-Meldungen nutzen?
Entgeltabrechnungsprogramme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie für die Meldungen zur Sozialversicherung genutzt werden können. Die ITSG führt die Systemprüfung der Entgeltabrechnungssoftware im Auftrag des GKV-Spitzenverbands durch und zertifiziert sie.Schnellzugriff
Prüfkriterien Entgeltabrechnungsprogramme
Beratungsblatt SV-Meldeportal
SystemuntersuchungDie Systemuntersuchung der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) richtet sich an die Softwarehersteller. Seit 2022 umfasst sie auch Zeiterfassungsprogramme, die den Abruf von eAU-Daten ermöglichen. Das heißt, Softwarehersteller können ihre Entgeltabrechnungssoftware durch die ITSG überprüfen und zertifizieren lassen.Mehr zur Systemuntersuchung finden Sie bei der ITSG.Woher weiß ich, ob mein Entgeltabrechnungsprogramm zertifiziert ist?Bitte wenden Sie sich an den Hersteller der Software.Ich brauche/möchte kein Lohnabrechnungsprogramm, weil ich z.B. nur gelegentlich Meldungen abgeben mussWenn Sie kein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, können Sie für die Datenübermittlung das SV-Meldeportal nutzen. Das SV-Meldeportal ist eine Ausfüllhilfe zur Abgabe von Meldungen. Es ersetzt jedoch kein Gehaltsabrechnungsprogramm.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.