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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren Maschinelle Datenübermittlung Welches Entgeltabrechnungsprogramm kann ich für die SV-Meldungen nutzen?
Welches Entgeltabrechnungsprogramm kann ich für die SV-Meldungen nutzen? Entgeltabrechnungsprogramme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie für die Meldungen zur Sozialversicherung genutzt werden können. Die ITSG führt die Systemprüfung der Entgeltabrechnungssoftware im Auftrag des GKV-Spitzenverbands durch und zertifiziert sie.
Schnellzugriff Prüfkriterien Entgeltabrechnungsprogramme Beratungsblatt SV-Meldeportal
SystemuntersuchungDie Systemuntersuchung der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) richtet sich an die Softwarehersteller. Seit 2022 umfasst sie auch Zeiterfassungsprogramme, die den Abruf von eAU-Daten ermöglichen. Das heißt, Softwarehersteller können ihre Entgeltabrechnungssoftware durch die ITSG überprüfen und zertifizieren lassen.Mehr zur Systemuntersuchung finden Sie bei der ITSG.Woher weiß ich, ob mein Entgeltabrechnungsprogramm zertifiziert ist?Bitte wenden Sie sich an den Hersteller der Software.Ich brauche/möchte kein Lohnabrechnungsprogramm, weil ich z.B. nur gelegentlich Meldungen abgeben mussWenn Sie kein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, können Sie für die Datenübermittlung das SV-Meldeportal  nutzen. Das SV-Meldeportal ist eine Ausfüllhilfe zur Abgabe von Meldungen. Es ersetzt jedoch kein Gehaltsabrechnungsprogramm.
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