StartseiteSozialversicherungVersicherungMehrfachbeschäftigungenMüssen monatliche Meldungen für Mehrfachbeschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze abgegeben werden?
Müssen monatliche Meldungen für Mehrfachbeschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze abgegeben werden?
Monatliche Meldungen über Entgelte aus Mehrfachbeschäftigungen über der Beitragsbemessungsgrenze in einem Zweig der Sozialversicherung sind nur auf Aufforderung durch die Kasse erforderlich. Schnellzugriff
Beratungsblatt Mehrfachbeschäftigung
Die Krankenkasse prüft grundsätzlich einmal jährlich - und zwar, wenn alle Entgeltmeldungen vorliegen -, ob die Arbeitgeber des Mehrfachbeschäftigten möglicherweise zu Unrecht Beiträge gezahlt haben. Das kann etwa geschehen, wenn ein Arbeitgeber nicht weiß, dass das Entgelt des Arbeitnehmers insgesamt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, eventuell auch nur in einem Zweig der Sozialversicherung.Ist dies der Fall, fordert die Kasse rückwirkend die GKV-Monatsmeldungen von den beteiligten Arbeitgebern an. Auf dieser Grundlage ermittelt sie für jeden Abrechnungszeitraum die beitragspflichtigen Entgelte und meldet sie den Arbeitgebern zurück.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.