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Startseite Sozialversicherung Versicherung Mehrfachbeschäftigungen Müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber über weitere Beschäftigungen informieren?
Müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber über weitere Beschäftigungen informieren? Jeder Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, seine Arbeitgeber über alle seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Nur so können die Arbeitgeber die Beiträge richtig melden und zahlen.
Schnellzugriff Beratungsblatt Mehrfachbeschäftigung
In unserem Beratungsblatt Mehrfachbeschäftigung ( PDF, 144 kB) haben wir zusammengestellt, was bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung zu beachten ist. Zum Beispiel, wann eine Beschäftigung versicherungsfrei ist, wann die Versicherungspflicht beginnt und endet und wie die Beiträge berechnet werden. 
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