Um ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen, galt: Wer vor dem 1. Juli 2014 das Alter von 63 Jahren erreicht hatte und 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hatte, konnte konnte abschlagsfrei in Rente gehen. Für spätere Jahrgänge erhöht sich das Zugangsalter schrittweise.
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Wer vor dem 1. Juli 2014 63 Jahre alt wurde und 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Das betraf den ganzen Jahrgang 1950 und entsprechende Teile der Jahrgänge 1949 und 1951.
Im Jahr 1952 Geborene konnten 2015 mit 45 Beitragsjahren in Rente gehen.
Seither erhöht sich das Zugangsalter für jeden Jahrgang um zwei Monate (1953: 63 Jahre und zwei Monate; 1954: 63 Jahre und vier Monate und so weiter), bis für 1964 Geborene das Renteneintrittsalter von 65 Jahren erreicht ist.
Auf dieses Alter hatte sich die große Koalition für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) geeinigt. Der Jahrgang 1964 ist übrigens auch der erste, der bis 67 arbeiten muss, wenn weniger Beitragsjahre vorliegen.