Bei der Beitragseinstufung von freiwillig Versicherten, insbesondere von Selbstständigen, werden die im Steuerbescheid ausgewiesenen Einnahmen durch die Krankenkassen berücksichtigt. Die von den Finanzämtern ermittelten Beträge dienen auch der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Für eine faire und einkommensorientierte Zahlung erfolgt die Berechnung der Beiträge bei den Krankenkassen zunächst vorläufig, da die Steuerbescheide zeitversetzt durch die Finanzämter ausgestellt werden. Sobald der Steuerbescheid den Krankenkassen vorliegt, erfolgt eine rückwirkende Berechnung anhand der tatsächlichen Einnahmen.

Die Krankenkassen sind dabei auf die Mitwirkung der Versicherten angewiesen. Steuerbescheide müssen bisher eigenständig bei den Kassen in Papierform eingereicht werden. Wird das versäumt, droht eine Einstufung zu Höchstbeiträgen. Die Korrektur einer solchen Fehleinstufung ist nur begrenzt möglich. Beitragsschulden und finanzielle Risiken für die Versicherten sowie unnötige Bürokratie auf beiden Seiten sind die Folge.

Elektronischer Datenaustausch mit den Finanzämtern

Papiergebundene Verfahren sind vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung und einer modernen öffentlichen Verwaltung nicht mehr zeitgemäß und sollten auf digitale Verfahren umgestellt werden.
 
Abhilfe würde ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Krankenkassen und den Finanzämtern schaffen. Bei dem digitalen Datenaustausch zwischen Kassen und Finanzamt sollte auf die Steuer-Identifikationsnummer zurückgegriffen werden, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Eine solche Vorschrift hat Vorteile auf allen Seiten. Bürgerinnen und Bürger werden entlastet, Verwaltungskosten minimiert und die Digitalisierung der Verwaltung gestärkt. Dieses Bild bestätigen auch Selbstständige: In einer von der TK durchgeführten Studie gaben über 81 Prozent der Befragten an, dass ein solcher Datenaustausch für sinnvoll erachtet wird. Der Datenschutz wird dabei als wichtig angesehen. Dieses Vorgehen würde sogar den Datenschutz stärken, da - anders als heute - nur die Informationen übermittelt werden, die für die Krankenkassen notwendig sind. Auch die unsichere Übertragung per Fax oder Mail hätte sich damit erledigt. 
 
Das Land Bremen könnte im Rahmen des Online Finanzamtes für Bremen und Bremerhaven mit einem Modellprojekt für die rund 28.000 Selbständigen im Land vorangehen und den elektronischen Datenaustausch erproben.

TK-Posi­ti­ons­pa­pier: Beitrags­ein­stu­fung für Selbst­stän­dige verein­fa­chen

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