Hamburg, 2. Februar 2024. Elektronische Patientenakte, E-Rezept und Co.: Nach dem heutigen zweiten Durchgang im Bundesrat können die beiden Digitalgesetze in Kraft treten. "Sie sind ein wichtiger Schritt, um die dringend notwendige Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK).  

TK-Chef Baas weiter: "Die Gesetze stellen die Weichen dafür, dass digitale Lösungen nun wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen einen spürbaren Nutzen bieten. Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung. Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden. 

Beim elektronischen Rezept ist ein Anfang bereits gemacht. Es muss sich jetzt weiter etablieren, damit die Vorteile für alle Beteiligten zum Tragen kommen und den Patientinnen und Patienten unnötige Wege erspart werden. Durch das neue Digitalgesetz können die Krankenkassen die E-Rezept-Funktion in ihre Apps, die bereits viele Versicherte auf ihren Smartphones haben, integrieren. Diese Einbindung in die TK-App bringen wir schnellstmöglich auf den Weg. Damit wird den Versicherten künftig ein weiterer volldigitaler Einlöseweg zur Verfügung stehen, bei dem sie jederzeit ihre Verordnungen selbst einsehen können." 

Auch die Stärkung der Telemedizin durch die Aufhebung der Mengenbegrenzungen sieht der TK-Chef positiv, denn: "Die Entscheidung, ob ein Arzttermin in der Praxis oder per Videokonferenz stattfindet, sollte immer individuell getroffen werden können und nicht danach, ob die Grenze an verfügbaren Terminen via Video bereits erreicht ist." 

Hinweis für die Redaktion 

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sind am 2. Februar im zweiten Durchgang im Bundesrat.