"Der Rettungsdienst ist das Rückgrat unserer Notfallversorgung"
Artikel aus Sachsen-Anhalt
Ein Gastbeitrag von Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes.
Die Menschen in unserem Land erwarten, dass ihnen im Falle eines medizinischen Notfalls schnell, zuverlässig und auf höchstem Niveau geholfen wird. Der Rettungsdienst ist dabei eine tragende Säule - er rettet Leben, er gibt Sicherheit, er ist für die Menschen da, wenn Sekunden zählen.
Wir sehen eine steigende Zahl von Einsätzen, die nicht nur durch die demografische Entwicklung, sondern auch durch neue Krankheitsbilder und eine höhere Anspruchshaltung der Bevölkerung geprägt sind. So wird der Notarzt in Sachsen-Anhalt deutlich häufiger eingesetzt als im Bundesvergleich.
Und auch innerhalb von Sachsen-Anhalt gibt es nach dem "Landesgutachten zur Sicherstellung der flächendeckenden notärztlichen Versorgung der Bevölkerung" von Ende 2025 erhebliche Unterschiede: Die Notarzteinsatzrate liegt in den Landkreisen zwischen 26,7 und 57,7 Einsätzen je 1.000 Einwohner im Jahr. Gleichzeitig sind wir mit einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert. Und wir stehen vor der Aufgabe, moderne Technik und digitale Lösungen in die tägliche Arbeit der Rettungsdienste zu integrieren.
Damit der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt für die nächsten Jahre zukunftsfest gemacht wird, wird das Rettungsdienstgesetz umfassend mit dem Ziel novelliert, den Rettungsdienst qualitativ zu verbessern und vor allem im ländlichen Raum zu stärken.
Dr. Tamara Zieschang
Gemeindenotfallsanitäter und Telenotarzt
Der Gemeindenotfallsanitäter kommt bei Notfällen zum Einsatz, bei denen Patienten zwar einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Er kann Medikamente verabreichen, Infusionen legen, Wunden versorgen und eine qualifizierte Ersteinschätzung vornehmen. So werden unnötige Transporte vermieden und Ressourcen geschont.
Das Projekt des Gemeindenotfallsanitäters wurde im Juli 2023 im Landkreis Wittenberg an der Rettungswache Gräfenhainichen begonnen und im Februar 2025 um die Rettungswache Jessen erweitert. Im Juni 2023 wurde das Projekt des Gemeindenotfallsanitäters auch im Burgenlandkreis an einer Rettungswache (Draschwitz) begonnen und im Februar 2025 um zwei Rettungswachen (Naumburg und Weißenfels) erweitert. Beide Modellprojekte haben die Erwartungen erfüllt: Rettungswagen wurden von (unnötigen) Einsätzen entlastet, was zu einer verbesserten Erfüllung der Hilfsfristen führte.
Das Modellprojekt des Telenotarztes wurde im Oktober 2024 in der Stadt (Halle), dem Saalekreis und dem Landkreis Mansfeld-Südharz begonnen. Der Telenotarzt bringt ärztliche Expertise digital direkt zum Einsatzort. Über gesicherte Datenverbindungen kann er Diagnosen stellen, Therapieanweisungen geben und die Behandlung begleiten - auch wenn er nicht physisch anwesend ist. Dieses Modellprojekt wurde zunächst mit neun Rettungswagen begonnen und wuchs innerhalb von weniger als vier Monaten auf 27 Rettungswagen auf.
Auch hier hat sich gezeigt, dass Notärzte von Einsätzen entlastet werden, bei denen deren physische Anwesenheit vor Ort nicht erforderlich ist. Der Gemeindenotfallsanitäter und der Telenotarzt sollen nun gesetzlich verankert werden und damit landesweit zum Einsatz kommen.
Fortbildungspflicht und einheitliche Qualitätsstandards
Die Anforderungen an Rettungsdienstmitarbeiter steigen stetig - neue medizinische Verfahren, digitale Technik, psychosoziale Belastungen. Regelmäßige Fortbildungen sind daher unverzichtbar, um Kompetenz und Handlungssicherheit zu gewährleisten. Daher soll eine Fortbildungspflicht für das nicht-ärztliche Personal des Rettungsdienstes und Mitarbeiter der Rettungsdienstleitstellen neu gesetzlich verankert werden. Damit schaffen wir Verbindlichkeit und stellen sicher, dass alle Beschäftigten auf dem neuesten Stand sind.
Des Weiteren regelt die Novelle, dass die Standardarbeitsanweisungen (SAA) und Behandlungspfade im Rettungsdienst (BPR) flächendeckend anzuwenden sind. Dies ist auch eine Empfehlung aus dem Landesgutachten. SAA und BPR regeln die Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf die Notfallsanitäter, um deren Handlungsspektrum zu erweitern. Die Ärztlichen Leiter sollen die Befugnis haben, davon Ausnahmen festzulegen.
Smartphonebasiert alarmierte Ersthelfer
Freiwillige Ersthelfer sollen über smartphonebasierte Apps eingebunden werden können. Durch die alarmierte Vernetzung freiwilliger Ersthelfer in der Nähe eines Notfallorts kann bei bestimmten Notfällen wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrückt und es können lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden. Der smartphonebasiert alarmierte Ersthelfer ist nicht verpflichtend; es steht den Landkreisen und kreisfreien Städten frei, ob sie smartphonebasierte Ersthelfer einsetzen wollen.
Mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes wird ein klares Zeichen gesetzt: Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in unserem Land haben oberste Priorität. Der Rettungsdienst ist das Rückgrat unserer Notfallversorgung - er muss und soll jederzeit zuverlässig, modern und leistungsfähig sein.
Zur Person
Dr. Tamara Zieschang ist seit 2021 Ministerin für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Die promovierte Juristin war als Rechtsanwältin in wirtschaftsberatenden Anwaltssozietäten in Berlin sowie beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken tätig. Als Staatssekretärin wirkte sie in Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, in Sachsen-Anhalt im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und im Ministerium für Inneres und Sport sowie in Berlin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.