Die bisherige Krankenhausfinanzierung setzt die Krankenhäuser unter Druck, ihre Betten belegen zu müssen, um über die Fallpauschalen neben den variablen auch ihre fixen Kosten zu refinanzieren. Auch wenn Bremen zuletzt die Investitionsmittel für die Krankenhäuser aufgestockt hat, müssen die Kliniken noch immer einen Teil ihrer Investitionen aus den Einnahmen durch die Fallpauschalen refinanzieren. Das führt dazu, dass die Klinikbetten zum Teil unnötig gefüllt werden. Durch unser Zweitmeinungsprogramm wissen wir zum Beispiel, dass 85 Prozent der Rückenoperationen überflüssig sind.

Vorhaltekosten gewähren den Krankenhäusern die finanzielle Sicherheit, dass ein Teil ihrer Fixkosten unabhängig von der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten gedeckt wird. Auch wenn die Krankenhäuser nicht ausgelastet sind, wird so wirtschaftlicher Druck von den Häusern genommen. Sie sind damit ein gutes Mittel, um finanzielle Fehlanreize zu verringern. Wichtig ist jedoch, dass die Finanzierung dieser Vorhaltungen zielgerichtet am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet sein muss und nicht dafür genutzt wird, bestehende Strukturen zu zementieren.

Etablierte Wege in Anlehnung an Pflegebudgets nutzen und Sicherheit für Kliniken schaffen

Die TK schlägt vor, die Vorhaltebudgets  pragmatisch und aufbauend auf etablierten Prozessen umzusetzen. So wird die Vorhaltevergütung künftig im Voraus für die einzelnen, in der neuen Krankenhausreform etablierten, Leistungsgruppen kalkuliert und dann, analog zu den Pflegebudgets, vom zuständigen Kostenträger (GKV, PKV oder Selbstzahlende) über die Rechnung finanziert. Das ermöglicht die Nutzung etablierter Abrechnungswege über den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern.

Die TK schlägt vor, die Vorhaltebudgets pragmatisch und aufbauend auf etablierten Prozessen umzusetzen.

Für die Kliniken bedeutet dies Sicherheit in finanzieller und planerischer Hinsicht. Die Höhe der vorab kalkulierten Vorhaltebudgets ist bekannt, und die laufenden Zahlungen sorgen für Liquidität. Wie im Umgang mit den Pflegebudgets werden die tatsächlichen Einnahmen aus den einzelnen Rechnungen am Ende eines Kalenderjahres mit den vorauskalkulierten Vorhaltebudgets abgeglichen und zu 100 Prozent ausgeglichen. Die Budgetsumme steht den Krankenhäusern somit in vollem Umfang zu. Darüber, dass eine zunächst von der Regierungskommission vorgeschlagene Verteilung der Finanzmittel für die Vorhaltungen über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufgrund der verschiedenen Kostenträger ohne organisatorische Beziehung zum BAS (PKV, Selbstzahlende) unmöglich ist, besteht mittlerweile Konsens.

Umsetzung auf Landesebene effizient und fallbezogen gestalten

In der derzeit diskutierten Reform ist angedacht, dass die Bundesländer in Zukunft jedem Krankenhaus bestimmte bundeseinheitlich definierte Leistungsgruppen zuteilen. Durch die einheitliche Definition der Vorhaltekosten je Leistungsgruppe lassen sich die Kosten auf Landesebene den einzelnen Kliniken entsprechend ihrem Versorgungsauftrag zuordnen. Dieses Vorgehen macht ein allgemeines Landesbudget zur Verteilung der Mittel überflüssig.

Ein fallbezogenes Finanzierungsmodell mit 100-Prozent-Ausgleich wie es die TK vorschlägt bedeutet ein organisatorisch standsicheres, krisenfestes Modell, das Sicherheit für die Kliniken und die Versorgung im Bundesland bietet.

Statt einer Verkomplizierung, zusätzlicher Ressourcenbindung und neuer bürokratischer Prozesse bietet das von der TK vorgeschlagene Modell eine effektive Abfinanzierung. Besonders für Bremen wäre etwa die Bildung eines Landesbudgets für Vorhaltungen gravierend, denn die Patientinnen und Patienten in den Bremer Kliniken stammen nicht ausschließlich aus Bremen und Bremerhaven, sondern zu großen Teilen aus dem niedersächsischen Umland, das bei einer Ausgliederung für Vorhaltegruppen je Leistungsgruppen als Summe je Land für das Bundesland Bremen nicht mitberücksichtigt würde. Die dann notwendige Schaffung eines Finanzausgleichs zwischen den einzelnen Bundesländern zur Umverteilung der Mittel kann nicht als gewünschtes Resultat der Reform stehen.

Ferner würde sich der Verwaltungsaufwand der Bundesländer durch neue Verteilungsmechanismen und Zahlungsströme enorm erhöhen und gegebenenfalls für Konflikte zwischen den Nachbarländern sorgen. Ein fallbezogenes Finanzierungsmodell mit 100-Prozent-Ausgleich wie es die TK vorschlägt, bedeutet hingegen ein organisatorisch standsicheres, krisenfestes Modell, das Sicherheit für die Kliniken und die Versorgung im Bundesland bietet.

Vorteile der Abfinanzierung von Vorhaltekosten über Kostenträger:

  • Die Vorhaltekosten werden durch die einzelnen Kostenträger, auch außerhalb der GKV, laufend vergütet.
  • Die Vergütung erfolgt über jede einzelne Rechnung als eigenständiger Bestandteil.
  • Durch den 100-Prozent-Ausgleich haben die Krankenhäuser eine volle Erlössicherheit.
  • Es kann der bekannte etablierte digitale Prozess des Datenaustausches der Bezahlung genutzt werden.
  • Die Selbstzahlenden und die PKV werden über ihre Rechnungen adäquat an den Vorhaltekosten beteiligt.
  • Die leistungsunabhängige Erlössicherheit der Vorhaltekosten für die Krankenhäuser ist gesichert.
  • Die leistungsabhängige Vergütung für die Nutzerin bzw. den Nutzer des Krankenhauses bleibt ebenfalls erhalten.
  • Die volle Finanzierung der Vorhaltebudgets und die Liquidität für die Krankenhäuser ist gesichert.