Der Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet 37 Krankenhäuser - inklusive der Tageskliniken. Die Häuser besitzen planerisch 10.222 Betten und 1.515 Tagesklinikplätzen. Mit einer Bettenziffer von rund 62 Betten pro 10.000 Einwohner liegt M-V etwas über dem Bundesdurchschnitt von 60,4. Hauptziel des aktuellen Krankenhausplans ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen stationären Versorgung der Bevölkerung des Landes. Genau diese Versorgungssicherheit sehen einige Expertinnen und Experten bedroht. Denn immer mehr Kliniken, gerade in ländlichen Regionen, begklagen fehlende finanzielle Mittel. Demnach würden die erzielten Einnahmen aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen nicht ausreichen, um die Kosten für den Betrieb des Krankenhauses zu erwirtschaften. 

Eine kurze Geschichte der Fallpauschalen

Seit dem 1. Januar 2004 ist für stationäre Einrichtungen die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) verpflichtend. Seit diesem Datum rechnen die Einrichtungen Akutkrankenhausleistungen über Fallpauschalen ab. Davor wurden stationären Krankenhausleistungen über tagesgleiche Pflegesätze und über Fallpauschalen bzw. Sonderentgelte vergütet. Eines der größten Probleme der früheren Vergütungsform waren lange, oftmals medizinisch nicht induzierte, Krankenhausverweildauern und lange Wartezeiten vor einer stationären Behandlung. Mit der Einführung des DRG-Systems stand die wirtschaftliche Sicherung und die Stärkung der Eigenverantwortung der Krankenhäuser im Fokus. Tatsächlich konnten mit Blick auf die Verweildauern große Erfolge erzielt werden. So ging die Krankenhausverweildauer in Mecklenburg-Vorpommern von 9,9 Tagen im Jahr 1996 auf 6,8 Tage im Jahr 2017 zurück. Positive Auswirkungen auf das Gesamtvergütungsvolumen im stationären Leistungsbereich oder strukturinnovative Anreize konnten mit dem System bislang allerdings nicht messbar erzielt werden. 

Vorhaltekosten für mehr finanzielle Sicherheit

Die Erstattung von Vorhaltekosten kann dabei helfen, bedarfsnotwendige Strukturen zu erhalten und hochspezialisierte Leistungen finanziell abzusichern. Somit erhielten kleinere Krankenhäuser zukünftig Pauschalen für die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Versorgungsleistungen. Außerdem würden Vorhaltekosten auch Maximalversorgern und Universitätskliniken dabei helfen, die leistungsunabhängigen Kosten von spezialisierten und hochkomplexen Eingriffen besser abzubilden. 

Allerdings ist es ebenso wichtig, den Krankenhausreformprozess ganzheitlich zu denken und ihn nicht nur auf die rein finanziellen Aspekte zu begrenzen. Denn zunächst braucht es für die Finanzierung von bedarfsnotwendigen Strukturen auch die Festlegung, welche Leistungen und Prozeduren vor Ort sinnvoll und bedarfsgerecht sind. Daher schlagen wir als TK vor, eine Krankenhausplanung auf Grundlage bundesweit einheitlicher Strukturanforderungen einzuführen. 

Es ist wichtig, dass die erstatteten Vorhaltekosten passgenau sind. Sie sollten daher anhand von den Versorgungsstufen der Krankenhäuser und von Leistungskomplexen differenziert werden. Damit die Vorhaltekosten auch finanzwirksam werden, sollte die Krankenhäuser diese zu 100 Prozent erhalten. Die Krankenkasse könnten die Vorhaltekosten leistungsbezogen analog des Pflegebudgets abfinanzieren. Einen detaillierteren Vorschlag zur Ausgestaltung dieses Prozesses, liefert die bundesweite Themenseite zu Vorhaltekosten.