Die Notfallreform will den vertragsärztlichen Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst besser vernetzen und durch eine bessere Steuerung die Qualität und Effizienz der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland verbessern. Nun darf es nicht zu Verwässerungen kommen, die vom Ziel der Reform abweichen.

Die Reform sieht ein neues Gesundheitsleitsystem vor, also eine Kooperation zwischen den Rettungsleitstellen (112) und der durch die KV getragenen Akutleitstelle (116117). Das ist aus Sicht der TK ein wichtiger Schritt. Jedoch braucht es einen bundeseinheitlichen Rahmen, der Vorgaben zur digitalen Vernetzung und den Qualitätsstandards gibt.

Es sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren etabliert werden. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, um Hilfesuchende zielgerichtet zur richtigen Versorgung zuweisen zu können. Sie verschafft Klarheit für die Patientinnen und Patienten, was auch das Personal entlastet. Gut ist auch, dass Telemedizin im Rahmen der Notdienstlichen Akutversorgung gestärkt werden soll.

Eine Reform der Notfallversorgung in Angriff zu nehmen, ohne gleichzeitig strukturelle Mängel im Rettungsdienst anzugehen, springt viel zu kurz. Es ist sinnvoll, dass das die medizinische Notfallrettung ein eigenständiger Leistungsbereich im SGB V sein soll.  

Die neue politische Position zur Notfallreform:

TK-Posi­tion Notfall­re­form: Notwen­dige Struk­tur­re­form gezielt nach­bes­sern und zügig umsetzen

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