Damit Prävention gelingen kann, muss sie vor allem dort ansetzen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten - in ihren Lebenswelten wie zum Beispiel Kita, Schule oder Arbeitsplatz. Es gibt bereits viele qualitätsgeprüfte und von den Krankenkassen bereit gestellte Angebote aus den Bereichen Ernährung, Bewegung oder Stressreduktion. Damit diese auch in den Einrichtungen durchgeführt werden können, muss der Gesetzgeber bessere Rahmenbedingungen schaffen - etwa durch verbesserte Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Finanzierung. 

Auch jede und jeder Einzelne ist dazu angehalten, etwas für ihre bzw. seine Gesundheit zu tun. Um das so individuell und effizient wie möglich zu gestalten, sollte es den Krankenkassen erlaubt sein, ihren Versicherten Präventionsangebote auf der Basis von individuellen Gesundheitsdaten passgenau anzubieten. Eine gezielte Zusammenführung vorhandener und bisher ungenutzter Gesundheitsdaten, kann die Passgenauigkeit von Prävention verbessern und zugleich das Versorgungssystem entlasten.

Ein übermäßiger Konsum von Zucker sowie Tabak und Alkohol wirken sich nachweislich negativ auf die Gesundheit aus. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie haben sich in der Vergangenheit als wenig wirksam erwiesen und reichen nicht aus, um gesundheitliche Risiken spürbar zu reduzieren. Daher fordert die TK wirksame Lenkungsinstrumente, die gesundheitsgefährdenden Konsum reduzieren und gesunde Entscheidungen erleichtern. Dazu gehört auch die Einführung einer Zuckersteuer.

Die vollständige TK-Position finden Sie hier: 

TK-Posi­tion: Gesund­heits­för­de­rung & indi­vi­du­elle Präven­tion stärken

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