Wenn Sie als Student oder Studentin versichert sind, ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie familienversichert sind, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen nicht mehr als 485 Euro (bei einem Minijob 520 Euro) monatlich betragen (2023).

Weitere Details

Zum Gesamteinkommen zählen alle aktuellen, regelmäßig bezogenen Einnahmen, wie zum Beispiel Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld) oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. BAföG oder die Unterstützung durch Ihre Eltern zählen nicht als Einkommen.

Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze, können Sie nicht mehr beitragsfrei familienversichert sein. Wir können Sie dann zum günstigen Studententarif bei uns versichern.

Wichtig zu wissen:
Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze unvorhergesehen und für weniger als 2 Monate im Kalenderjahr (zum Beispiel bei Krankheits-Vertretungen)? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen. Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort. Dann müssen Sie in der Regel selbst Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

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