Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftspartner für das Land und gehört zu den größten ausländischen Investoren. 2022 erreichte das bilaterale Handelsvolumen laut Angaben des Auswärtigen Amts einen Rekordwert von 51,6 Milliarden Euro. Nahezu 8.000 deutsche und türkische Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung sind in der Türkei tätig. 

Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeitende in die Türkei entsendet, sind einige Voraussetzungen entscheidend. Wir haben Ihnen die wichtigsten Infos in einem Überblick zusammengetragen.

Aufenthaltsgenehmigung 

Die Einreise und der Aufenthalt in der Türkei ist für deutsche Staatsangehörige für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei. Bleiben Ihre Beschäftigten über diesen Zeitraum hinaus in der Türkei, brauchen sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Das Visum kann online auf dem Portal der Generaldirektion für Migration beantragt werden. 

Wichtig: Die Genehmigung muss vor Reiseantritt beantragt und sollte während des gesamten Aufenthaltes als Kopie bei sich getragen werden. 

Für Montagearbeiten ist ein Montagevisum erforderlich. Hierzu informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln in einem Überblick.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der türkischen Botschaft in Berlin sowie auf der Seite der Deutsch-Türkischen IHK als Ansprechpartner für unternehmerische Aktivitäten in der Türkei.

Informationen über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, das ebenfalls über besonders strafrechtliche Vorschriften in Kenntnis setzt. Außerdem wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) einzutragen.

Ausländeridentitätsnummer 

Entsandte mit Aufenthaltsgenehmigung ("İkamet Tezkere") erhalten eine Ausländeridentitätsnummer ("Yabancı Kimlik Numarası"). Sie wird von der türkischen Regierung vergeben und hilft den Entsandten dabei, ihre Identität und ihren Aufenthaltsstatus in der Türkei nachzuweisen. Auf diese Weise können verschiedene Dienstleistungen von Behörden, privaten Institutionen sowie Krankenhäusern in Anspruch genommen werden. 

Die Ausländeridentitätsnummer kann über das Online-Überprüfungssystem der Generaldirektion für Staatsangehörigkeits- und Personenstandangelegenheiten ermittelt werden. 

Arbeitserlaubnis 

Beschäftigte, die in die Türkei entsendet werden, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Beim Investment Office der Türkei finden Sie Informationen zur Beantragung einer Arbeitsgenehmigung.

Sozialversicherung 

Zwischen der Türkei und Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie in Bezug auf die Bereiche Arbeitsförderung und Kindergeld. Dadurch wird verhindert, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen. 

Entsenden Sie Mitarbeitende in die Türkei, dann gelten weiterhin deutsche Rechtsvorschriften - vorausgesetzt die Bedingungen der Ausstrahlung sind erfüllt. Mithilfe des Fragebogens T/A 1 der DVKA können Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Entsendung vorliegen. Hierfür senden Sie das ausgefüllte Formular einfach an den zuständigen Sozialversicherungsträger. 

Sind die Bedingungen für eine Entsendung nicht erfüllt? Dann gilt kein deutsches Recht und eine zusätzliche Absicherung ist sinnvoll - z. B. in Form einer freiwilligen Weiterversicherung in den Zweigen der Sozialversicherung.

Das Merkblatt "Arbeiten in der Türkei" der DVKA informiert Sie über weitere wichtige Details.

In unserem Erklärfilm "Entsendung ins Ausland" geben wir einen ersten Überblick, was eine Entsendung ist und was Arbeitgeber wissen müssen.

Mitarbeitende in den Fokus rücken 

Neben den arbeits-, aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei Entsendungen sollten Unternehmen auch ihre Mitarbeitenden als Menschen in den Fokus rücken. In unserem Artikel geben wir einen Überblick, wie Sie Ihre Beschäftigten rund um einen Auslandseinsatz zusätzlich begleiten können, um mögliche Missverständnisse, Konflikte und Enttäuschungen zu vermeiden.