Hongkong gehört zu den wichtigsten Finanzzentren Asiens und gilt als Tor zum chinesischen Markt. Als Sonderverwaltungszone gehört Hongkong zu China, verfügt aber über ein hohes Maß an Autonomie. Nach Vereinbarung mit China bleibt dieser Sonderstatus bis 2047 erhalten.

Laut dem Jahresbericht der Deutschen Handelskammer waren im Jahr 2022 über 500 deutsche Unternehmen in Hongkong ansässig und unterhielten eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder ein Hauptquartier für die gesamte Asien-Pazifik-Region. 

Visumfreier Aufenthalt möglich

Deutsche Staatsangehörige müssen vor der Einreise kein Visum beantragen. Sie erhalten am Flughafen ein "Visa on Arrival" (VOA). Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Reisepass mindestens noch einen Monat nach dem geplanten Reiseende gültig ist. Bei einer Weiterreise über die Landesgrenzen müssen es mindestens sechs Monate sein.

Hierfür brauchen Sie ein Arbeitsvisum

Für längerfristige Tätigkeiten in Hongkong brauchen deutsche Staatsbürger:innen ein Arbeitsvisum. 

Anders als in der Volksrepublik China gibt es in Hongkong keine gesonderte Aufenthaltserlaubnis und Meldepflicht. 

General Employment Policy (GEP) 

Ein Visum unter der GEP ist das gängigste der Arbeitsvisa. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Beschäftigte stellen kein Sicherheitsrisiko dar und haben keine schweren Straftaten begangen.
  • Mitarbeitende müssen einen ersten Hochschulabschluss in dem betreffenden Fachbereich haben. Auch möglich: einschlägige technische Qualifikationen, nachgewiesene berufliche Fertigkeiten und/oder einschlägige Erfahrungen und Leistungen.
  • Es gibt eine freie Stelle in Hongkong.
  • Es gibt ein bestätigtes Jobangebot, das nicht von Ortskräften übernommen werden kann.
  • Die Vergütung entspricht dem marktüblichen Niveau für Fachkräfte in Hongkong.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für das GEP beträgt 4 Wochen nach Erhalt aller Dokumente.

Aufenthaltsdauer

Das Visum kann für 36 Monate beantragt werden. Dann kann es in einer Taktung von 3+3+2 Jahren verlängert werden.

Tipp: In der Regel ist ein lokaler Arbeitsvertrag für eine Jobbestätigung notwendig. Ein Entsendevertrag zwischen deutschem und lokalem Unternehmen kann als Bindeglied fungieren.

Technology Talent Admission Scheme (TechTas)

Das Visum unter dem TechTas richtet sich an Mitarbeitende in der Forschung und Entwicklung im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Beschäftigte sind Absolventen einer der Top 100 MINT-Universitäten.
  • Die Innovation and Technology Commission (ITC) hat zuvor eine Quote für ausländische Mitarbeitende des Unternehmens genehmigt. 
  • Beschäftigte sind in der Forschung und Entwicklung von zum Beispiel KI, Quantentechnologie oder Biotechnologie tätig.
  • Die Vergütung liegt nicht unter Hongkongs Marktniveau.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für das das TechTas-Visum beträgt 2 Wochen nach Erhalt aller Dokumente.

Aufenthaltsdauer

Das Visum kann für 36 Monate beantragt werden. Dann kann es in einer Taktung von 3+3+2 Jahren verlängert werden.

Wie können Sie die Frist für ein Visum verlängern?

Achtung neu: Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Sonderregelung der Corona-Zeit nicht mehr. Jetzt müssen Antragsteller:innen wieder für eine Verlängerung aller Visa zum Zeitpunkt des Antrags physisch in Hongkong sein.

Welches Sozialversicherungsrecht gilt?

Zwischen Deutschland und Hongkong besteht kein Abkommen hinsichtlich der Sozialversicherung. Sofern die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung erfüllt sind, können die deutschen Rechtsvorschriften bei Entsendungen weiterhin Anwendung finden. 

Mehr Infos zum Thema Ausstrahlung sowie den Antrag für Entsendungen ins vertragslose Ausland finden Sie unter "Wo finde ich Anträge und Informationen zu Entsendeländern?". 

Sind Ihre Mitarbeitenden bei der TK versichert?

Dann können Sie zur Prüfung das TK-Formular für Staaten ohne bilaterales Abkommen ausfüllen und an uns senden:  Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 974 kB)

Reise- und Sicherheitsinformationen

Lassen Sie im Vorfeld eine Tropentauglichkeit Ihrer Mitarbeitenden durch einen Arzt feststellen. Mehr zu der G35-Untersuchung, die sogenannte Tropenuntersuchung, erfahren Sie in unserem Artikel "Arbeitsaufenthalt im Ausland - alles Wichtige zur Vorsorgeuntersuchung G35".

Über aktuelle Reise- und Sicherheitsbedingungen hält Sie das Auswärtige Amt auf dem Laufenden.

Praktische Links 

  • Informationen zu beruflichen Tätigkeiten ohne Visum finden Sie auf der Seite des Hong Kong Immigration Departments "Permissible Activities for Visitors".
  • Eine vollständige Übersicht aller Visa, inklusive Zugang zu Online-Anträgen finden Sie auf Seite des Hong Kong Immigration Departments.
  • Infos zu weiteren Visamöglichkeiten wie beispielsweise dem Trainingsvisa finden Sie auf den Serviceseiten der Website des deutschen Generalkonsulats Hongkong.