Deutschland ist Dänemarks größter und wichtigster Außenhandelspartner - und laut Deutsch-Dänischer Handelskammer (AHK) wachsen die Beziehungen stetig. Aus Dänemark werden z. B. Industrieprodukte, Medizin- und Pharmazieprodukte, Maschinen und Lebensmittel importiert. Deutschland exportiert vor allem Maschinen und Fahrzeuge, Konsumartikel, Lebensmittel und Chemikalien. 

Kein Visum für Entsendungen

Um in Dänemark arbeiten zu können, brauchen deutsche Staatsbürger:innen kein Visum. Sie müssen nur eine Steuerkarte oder eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Welchen Antrag Sie stellen müssen, hängt davon ab, wie lange Ihre Beschäftigten in Dänemark arbeiten. 

Kurzaufenthalt - unter 90 Tage

Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen brauchen deutsche Staatsbürger:innen nur eine Steuerkarte, die schnell und unkompliziert beim dänischen Steueramt bestellt werden kann.

Das Antragsformular und weitere Infos zur Steuerkarte finden Sie beim auf der Website der dänischen Steuer- und Zollverwaltung.

Längerer Aufenthalt - mehr als 3 Monate

Wer länger als 3 Monate in Dänemark arbeiten möchte, meldet sich beim International Citizen Service (ICS) an und beantragt dort eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung (Registreringsbevis). 

Das ICS ist die Schnittstelle aller zuständigen dänischen Behörden. Auf der Website der Agency for Digital Government finden Sie eine Übersicht und Links zu den insgesamt 6 Standorten

Das Anmeldeverfahren

Diese 3 Dokumente beantragen Sie beim Anmeldeverfahren - in dieser Reihenfolge:

  • EU-Aufenthaltsdokument (Registreringsbevis)
  • CPR-Nummer (persönliche Steuernummer)
  • Steuerkarte

Gut zu wissen

  • Die Steuerkarte und die persönliche Steuernummer können erst frühestens 4 Wochen vor Arbeitsantritt beantragt werden. 
  • Die CPR-Nummer muss nur einmalig erteilt werden. Es wird immer dieselbe persönliche Steuernummer verwendet, wenn sich der oder die Mitarbeitende in Dänemark aufhält.

Sozialversicherung 

Bei Entsendungen nach Dänemark gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter. Weiterführende Links zur A1-Bescheinigung, Voraussetzungen zur Ausstrahlung, Infos zu Rahmenabkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office und nützliche Reiseinformationen finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z in unserem Artikel über Dänemark .

Voraussetzungen für eine Entsendung

Ein deutsches Unternehmen kann Mitarbeitende nach Dänemark entsenden, wenn es diese Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Unternehmen leistet eine Dienstleistung an einen Empfänger in Dänemark, zum Beispiel an einen Betrieb oder eine Privatperson. 
  • Das Unternehmen stellt in seiner Eigenschaft als Leiharbeitsunternehmen oder Ähnliches einem entleihenden Unternehmen in Dänemark Mitarbeitende zur Verfügung.
  • Es entsendet Mitarbeitende nach Dänemark, um für ein Unternehmen zu arbeiten, das Teil desselben Konzerns ist oder auf eine ähnliche Weise mit dem entsendenden Betrieb verbunden ist.
  • Um dem Entsendegesetz zu unterliegen, muss ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Beschäftigten und dem Betrieb bestehen, der die Entsendung vornimmt oder die Mitarbeitenden dem entsendenden Betrieb zur Verfügung stellt.
  • Das entsendende Unternehmen wurde in Deutschland gegründet.

Gut zu wissen

Wer als ausländischer Dienstleister vorübergehend in Dänemark tätig wird, muss sich im Register für ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere, RUT) anmelden. Selbstständige ohne Mitarbeitende müssen sich nur dann im RUT melden, wenn sie Dienstleistungen im Baugewerbe oder zur Installation und Reparatur von Maschinen und Anlagen erbringen. Anmeldungen erfolgen auf der Website des dänischen Wirtschaftsamtes.

Wichtig: Ohne Anmeldung kann eine Geldbuße von 10.000 DKK verhängt werden.

Gilt die Meldepflicht für alle Entsendungen?

Die Meldepflicht gilt nicht für alle Entsendungen. Eine Liste der Ausnahmen finden Sie auf der Website der Deutsch-Dänischen Handelskammer.

Sie möchten mehr über den dänischen Arbeitsmarkt wissen?

Weitere hilfreiche Infos für deutsche Unternehmen und Entsendete finden Sie auf der Website des dänischen Ministeriums für Arbeit.