China: Visum und Einreise bei Entsendungen
China hat 2024 ein neues Online-Antragsverfahren für Visa eingeführt. Die visumfreie Einreise für Deutsche wurde bis Ende 2026 auf 30 Tage verlängert - Fingerabdrücke bleiben für bestimmte Visa ausgesetzt.
Die Volksrepublik China ist Deutschlands wichtigster Handelspartner. Entsenden Sie Ihre Mitarbeitenden nach China, gibt es jedoch einiges zu beachten.
Visum nur online
Seit August 2024 beantragen Antragssteller:innen chinesische Visa online beim Visa Application Service Center beantragen.
Verlängerung der visumfreien Einreise
Deutsche Staatsangehörige können bis zum 31. Dezember 2026 visumfrei für bis zu 30 Tage einreisen. Dies gilt für Geschäfts-, Tourismus- oder Transitreisen.
Voraussetzung: Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausnahme: Inhaber eines Dienstpasses brauchen weiterhin ein Visum.
Die visumfreie Einreise bis Ende Dezember 2026 gilt auch für Reisepassinhaber:innen aus 50 Ländern. Dazu gehören unter anderem
- 35 EU-Staaten
- Australien
- Neuseeland
- Kanada
- 7 asiatische Länder und
- 5 südamerikanische Länder
Tipp: Die chinesische Botschaft bietet auf ihrer Website eine FAQ-Sammlung zur vorübergehenden Befreiung von der Visumpflicht. Die Übersicht der visumsfreien Ländern finden Sie in diesem Dokument.
Keine Fingerabdrücke bis Ende 2026
Für ein- oder zweimalige Einreisevisa (bis 180 Tage) ist die Fingerabdruckabgabe bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt.
Sie sind unsicher, was auf Ihre Expats zutrifft?
Das Auswärtige Amt empfiehlt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen, sich bei Fragen mit der chinesischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.
Wichtig: Die Visumpflicht besteht z. B. immer dann, wenn der Aufenthalt länger als 30 Tage dauert oder ein Dienstpass vorliegt.
Zur Erinnerung: Auch Steuererleichterungen für Expats bis 2027 verlängert
Ausländische Arbeitskräfte in China können bei der Einkommensteuer von bestimmten Steuerbefreiungen bis 2027 profitieren.
Im chinesischen Einkommensteuerrecht gibt es verschiedene steuerfreie Zuwendungen für ausländische Arbeitskräfte, wie Schulgeld für Kinder oder Wohngeld. Die Übergangszeit für diese Freibeträge gilt nun bis zum 31. Dezember 2027. Auch der jährliche Bonus für Steueransässige wird zu dem zu versteuernden Einkommen gezählt.
Tipps und Infos
Um reibungslose Arbeitsbeziehungen zu fördern und mögliche Konflikte oder Enttäuschungen seitens Ihrer entsendeten Mitarbeitenden zu vermeiden, sollten Sie diese rund um den Auslandseinsatz unterstützen:
- In unserem Artikel Wenn Auslandseinsätze scheitern: Ursachen und Kosten finden Sie die wichtigsten Punkte, wie Sie Ihre Beschäftigten optimal begleiten und so einem Abbruch vorbeugen können.
- Im Merkblatt Arbeiten in China auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie eine praktische Zusammenfassung.
- Konkrete Infos zu chinesischen Arbeitsvisa erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen in China.
- In unserer Länderübersicht finden Sie zu China praktische Tipps und weiterführende Links zu Entsendungen in die Volksrepublik.