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Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen - das Wichtigste für Arbeitgeber
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen - das Wichtigste für Arbeitgeber Für Sie als Arbeitgeber ist die A1-Bescheinigung ein zentraler Nachweis: Sie dokumentiert, dass für Ihre Mitarbeitenden bei Tätigkeiten im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt - auch bei Grenzgänger:innen.
Seit 2025 ist hier vieles einfacher geworden. Die wichtigsten Punkte für Ihre Praxis:Was hat sich geändert?Das A1-Verfahren wurde auf Grenzgänger:innen erweitert.Sie können den Antrag jetzt komplett elektronisch stellen - auch für Beschäftigte, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.
Grundlage ist der Datensatz "Grenzgänger" (Anlage 5 zu den Gemeinsamen Grundsätzen zu § 106 SGB IV ).
Was ist weggefallen?Die bisherigen PDF-Anträge der DVKA werden nicht mehr bereitgestellt.Reine Papier- oder PDF-Verfahren sind damit für diese Fälle Vergangenheit.Wo und wie stellen Sie den Antrag?Der Antrag läuft über die bekannten elektronischen Meldewege (z. B. Entgeltabrechnungsprogramme, SV-Meldeportal etc.).Für Grenzgänger:innen nutzen Sie den neuen Datensatz "Grenzgänger".
Tipp: Unsere Schritt für Schritt-Anleitung zum SV-Meldeportal führt Sie schnell durch den Antrag.
Erweiterungen im A1-VerfahrenFür Unternehmen mit komplexeren Auslandsbezügen ist wichtig:Flug- und Kabinenbesatzungen: Datensatz um Selbstständige erweitertMehrere Mitgliedstaaten, ein Arbeitgeber: Datensatz jetzt auch für im Ausland ansässige ArbeitgeberGewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätige Personen: neuer DatensatzAusnahmevereinbarungen (erwerbstätige Personen und Rentner): neuer Datensatz
Wenn Sie regelmäßig Mitarbeitende in verschiedene Länder einsetzen, lohnt sich ein Blick in diese erweiterten Datensätze - sie geben Ihnen mehr Gestaltungsspielraum und Klarheit bei der Zuordnung des Sozialversicherungsrechts.
Mehr InfosVertiefte Infos finden Sie beim GKV-Spitzenverband in den Gemeinsamen Grundsätzen und Verfahrensbeschreibungen.Auch auf der Seite der DVKA finden Sie mehr Infos zum Thema Entsendungen und dem A1-Antragsverfahren. 
TK; GKV-Spitzenverband; DVKA
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