Kontakt

Seit 2025 ist hier vieles einfacher geworden. Die wichtigsten Punkte für Ihre Praxis:

Was hat sich geändert?

  • Das A1-Verfahren wurde auf Grenzgänger:innen erweitert.
  • Sie können den Antrag jetzt komplett elektronisch stellen - auch für Beschäftigte, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten.
    Grundlage ist der Datensatz "Grenzgänger" (Anlage 5 zu den Gemeinsamen Grundsätzen zu § 106 SGB IV ).

Was ist weggefallen?

  • Die bisherigen PDF-Anträge der DVKA werden nicht mehr bereitgestellt.
  • Reine Papier- oder PDF-Verfahren sind damit für diese Fälle Vergangenheit.

Wo und wie stellen Sie den Antrag?

  • Der Antrag läuft über die bekannten elektronischen Meldewege (z. B. Entgeltabrechnungsprogramme, SV-Meldeportal etc.).
  • Für Grenzgänger:innen nutzen Sie den neuen Datensatz "Grenzgänger".

Tipp: Unsere Schritt für Schritt-Anleitung zum SV-Meldeportal führt Sie schnell durch den Antrag.

Erweiterungen im A1-Verfahren

Für Unternehmen mit komplexeren Auslandsbezügen ist wichtig:

  • Flug- und Kabinenbesatzungen: Datensatz um Selbstständige erweitert
  • Mehrere Mitgliedstaaten, ein Arbeitgeber: Datensatz jetzt auch für im Ausland ansässige Arbeitgeber
  • Gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätige Personen: neuer Datensatz
  • Ausnahmevereinbarungen (erwerbstätige Personen und Rentner): neuer Datensatz

Wenn Sie regelmäßig Mitarbeitende in verschiedene Länder einsetzen, lohnt sich ein Blick in diese erweiterten Datensätze - sie geben Ihnen mehr Gestaltungsspielraum und Klarheit bei der Zuordnung des Sozialversicherungsrechts.

Mehr Infos

  • Vertiefte Infos finden Sie beim GKV-Spitzenverband in den Gemeinsamen Grundsätzen und Verfahrensbeschreibungen.
  • Auch auf der Seite der DVKA finden Sie mehr Infos zum Thema Entsendungen und dem A1-Antragsverfahren.