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ESTA-Gebühr verdoppelt sich

Für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) in den USA nutzen viele das ESTA-Verfahren (Electronic System for Travel Authorization).

Zum 30. September 2025 verdoppelte sich die Gebühr für die ESTA-Registrierung. Statt wie bisher 21 US-Dollar erhöhte sich die Gebühr auf 40 US-Dollar (ca. 34 EUR, Stand September 2025).

Die ESTA-Genehmigung bleibt bis zu 2 Jahre gültig und Ihre Beschäftigten können sie auch für spätere Einsätze nutzen.

Wichtig: Sobald Ihre Beschäftigten eine aktive Tätigkeit in den USA aufnehmen (z. B. Projektarbeit, Kundenbetreuung, Mitarbeit in einer US-Niederlassung), reicht eine ESTA nicht aus - sie brauchen ein passendes Arbeitsvisum.

Neu: Visa Integrity Fee

Für US-Arbeitsvisa (nicht ESTA-Einreisende) gilt ab dem 1. Oktober 2025 eine zusätzliche Gebühr: die Visa Integrity Fee.

Diese Gebühr kommt zu den Visum- und Bearbeitungsgebühren dazu und beträgt aktuell 250 US-Dollar (ca. 212 EUR, Stand September 2025).

Wen betrifft das?

Diese neue Pflichtgebühr betrifft Beschäftigte mit Nicht-Einwanderungsvisa, also alle Arten von Visa, bei denen jemand nur vorübergehend in die USA kommt (z. B. für Arbeit, Studium, Austauschprogramme).

Beispiel:

  • Sie wollen im November einen Mitarbeiter für 3 Monate zu einem Projekt in die USA entsenden.
  • Die ESTA-Verfahren reicht nicht aus, da Ihr Mitarbeiter eine aktive Tätigkeit in den USA aufnimmt.
  • Er braucht ein Arbeitsvisum (z. B. ein L1 für konzerninterne Entsendungen). Neben den Kosten für das Visum (können von Fall zu Fall stark variieren) müssen Sie die neue Visa Integrity Fee von 250 US-Dollar zahlen.

Tipp: Eine Übersicht über alle USA-Visa finden Sie auf der Website des US-Departments of State.

Rückerstattung geplant

Die US-Regierung plant, Arbeitgebern diese Gebühr künftig teilweise oder vollständig zu erstatten.

Voraussetzungen für die Rückerstattung

Die Personen mit Visum erfüllen folgende Bedingungen:

  • kein unerlaubter Aufenthalt über das Visumende hinaus
  • keine nicht genehmigte Erwerbstätigkeit

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Pflicht zur Zahlung bleibt zunächst bestehen.
  • Details zum Verfahren und zu den genauen Erstattungsbedingungen werden derzeit ausgearbeitet.
  • Ziel ist es, die Belastung für Unternehmen, die internationale Fachkräfte einsetzen, spürbar zu reduzieren.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald die konkreten Schritte feststehen.

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