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ESTA-Gebühr - was hat sich geändert?

Für kurzfristige Aufenthalte in den USA (bis zu 90 Tage, z. B. Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme vor Ort) nutzen viele das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA.

Zum 1. Oktober 2025 wurde die Gebühr für ESTA verdoppelt.

Bisher: 21 US-Dollar
Neu: 40 US-Dollar

Die ESTA-Genehmigung ist weiterhin bis zu 2 Jahre gültig und kann für mehrere Einreisen genutzt werden.

Wichtig: Sobald Ihre Beschäftigten eine aktive Tätigkeit in den USA aufnehmen (z. B. Projektarbeit, Kundenbetreuung, Mitarbeit in einer US-Niederlassung), reicht eine ESTA nicht aus - sie brauchen ein passendes Arbeitsvisum.

Visa Integrity Fee

Für Personen, die mit einem US-Arbeitsvisum einreisen (also nicht mit ESTA), gilt seit dem 1. Oktober 2025 eine zusätzliche, verpflichtende Gebühr:

Name: Visa Integrity Fee
Höhe: 250 US-Dollar

Die Gebühr fällt zusätzlich zu den normalen Visum- und Bearbeitungsgebühren an.

Betroffene Personengruppen

Die Gebühr betrifft Inhaber:innen von Nicht-Einwanderungsvisa, zum Beispiel:

  • Arbeitsvisa (z. B. L-1 für konzerninterne Entsendungen)
  • Visa für Studium, Praktika, Austauschprogramme u. ä., sofern entsprechende Kategorien betroffen sind (Details ergeben sich aus der US-Visa-Systematik).

Beispiel aus Unternehmenssicht

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter soll im November für 3 Monate zu einem Projekt in die USA.
  • Weil dort aktiv gearbeitet wird, genügt ESTA nicht; ein Arbeitsvisum ist nötig.
  • Neben den normalen Visumsgebühren fallen zusätzlich 250 US-Dollar Visa Integrity Fee an.

Tipp: Eine Übersicht über alle USA-Visa finden Sie auf der Website des US-Departments of State.

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