Ohne A1-Bescheinigung mal eben über die Grenze - geht das?
Kurze Dienstreisen innerhalb der EU/EWR/Schweiz erfordern aktuell noch eine A1-Bescheinigung ab der 1. Minute - mit Strafen bei Verstößen. Ausnahmen gelten für Besprechungen und Messen. Die EU plant aktuell Erleichterungen, doch eine Einigung steht noch aus.
Wer einen Firmensitz in Grenznähe hat, stellt sich die Frage: "Muss ich auch für kurze Fahrten über die Grenze eine A1-Bescheinigung für meine Mitarbeitende besorgen?"
Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja. Besonders in Österreich kontrollieren Behörden streng nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).
Aktuelle Pflicht: A1 ab der 1. Minute
Jede grenzüberschreitende Tätigkeit löst eine A1-Pflicht aus. Arbeitgeber müssen Entsendungen melden (§ 19 LSD-BG) und eine A1-Bescheinigung bereithalten. Bei Verstößen drohen Strafen von 500 bis 5.000 Euro pro Arbeitnehmer:in, im Wiederholungsfall sogar 1.000 bis 20.000 Euro (§ 26 LSD-BG).
Eine Bagatell-Regelung für bestimmte Zeiträume gebe es nicht. Sobald der Fuß die Grenze überschreitet, beginnt die Tätigkeit im Sozialversicherungsrecht - unabhängig von der Dauer.
Ausnahmen in Österreich
Laut § 1 Abs. 5 gibt es für bestimmte kurzfristige Tätigkeiten Ausnahmen. Diese entbinden Ihre Mitarbeitenden von der A1-Pflicht:
- Geschäftliche Besprechungen ohne Erbringung weiterer Dienstleistungen
- Teilnahme an Seminaren, Vorträgen oder Messen (ohne Vorbereitungs-/Abschlussarbeiten)
- Besuch von Kongressen und Tagungen
- Transitverkehr und konzerninterne Aufgaben mit festgelegter Entlohnung
- Internationale Aus-/Weiterbildungs- oder Forschungsprogramme an Bildungseinrichtungen.
Wichtig: Bei längeren oder umfangreicheren Aufenthalten bleibt die A1-Bescheinigung notwendig.
Elektronischer Antrag
Krankenkassen prüfen als Sozialversicherungsträger die Voraussetzungen zur Ausstrahlung und stellen A1-Bescheinigungen aus.
Den Antrag stellen Sie elektronisch über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .
Tipp: Unsere Schritt für Schritt-Anleitung zum SV-Meldeportal führt Sie schnell durch den Antrag.
Geplante EU-Erleichterungen
Die EU-Kommission unterstützt Ausnahmen für Business Trips unter 14 Tagen (Meetings, Konferenzen). Ein vorläufiges Abkommen von 2021 soll die VO 883/2004 ändern, die endgültige Einigung zwischen Rat und Parlament steht jedoch aus (voraussichtlich 2026). Bis dahin bleibt die A1-Pflicht bestehen.
Weitere Infos
Alle wichtigen Infos zur A1-Bescheinigung und Entsendung finden Sie in unseren FAQs .