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Wer einen Firmensitz in Grenznähe hat, stellt sich die Frage: "Muss ich auch für kurze Fahrten über die Grenze eine A1-Bescheinigung für meine Mitarbeitende besorgen?"

Die Antwort lautet: Grundsätzlich ja. Besonders in Österreich kontrollieren Behörden streng nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). 

Aktuelle Pflicht: A1 ab der 1. Minute

Jede grenzüberschreitende Tätigkeit löst eine A1-Pflicht aus. Arbeitgeber müssen Entsendungen melden (§ 19 LSD-BG) und eine A1-Bescheinigung bereithalten. Bei Verstößen drohen Strafen von 500 bis 5.000 Euro pro Arbeitnehmer:in, im Wiederholungsfall sogar 1.000 bis 20.000 Euro (§ 26 LSD-BG).

Eine Bagatell-Regelung für bestimmte Zeiträume gebe es nicht. Sobald der Fuß die Grenze überschreitet, beginnt die Tätigkeit im Sozialversicherungsrecht - unabhängig von der Dauer. 

Ausnahmen in Österreich

Laut § 1 Abs. 5 gibt es für bestimmte kurzfristige Tätigkeiten Ausnahmen. Diese entbinden Ihre Mitarbeitenden von der A1-Pflicht:

  • Geschäftliche Besprechungen ohne Erbringung weiterer Dienstleistungen
  • Teilnahme an Seminaren, Vorträgen oder Messen (ohne Vorbereitungs-/Abschlussarbeiten)
  • Besuch von Kongressen und Tagungen
  • Transitverkehr und konzerninterne Aufgaben mit festgelegter Entlohnung​
  • Internationale Aus-/Weiterbildungs- oder Forschungsprogramme an Bildungseinrichtungen.

Wichtig: Bei längeren oder umfangreicheren Aufenthalten bleibt die A1-Bescheinigung notwendig.

Elektronischer Antrag

Krankenkassen prüfen als Sozialversicherungsträger die Voraussetzungen zur Ausstrahlung und stellen A1-Bescheinigungen aus. 

Den Antrag stellen Sie elektronisch über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal .

Tipp: Unsere Schritt für Schritt-Anleitung zum SV-Meldeportal führt Sie schnell durch den Antrag.

Geplante EU-Erleichterungen

Die EU-Kommission unterstützt Ausnahmen für Business Trips unter 14 Tagen (Meetings, Konferenzen). Ein vorläufiges Abkommen von 2021 soll die VO 883/2004 ändern, die endgültige Einigung zwischen Rat und Parlament steht jedoch aus (voraussichtlich 2026). Bis dahin bleibt die A1-Pflicht bestehen.

Weitere Infos

Alle wichtigen Infos zur A1-Bescheinigung und Entsendung finden Sie in unseren FAQs .