Freiwillige Weiterversicherung: So funktioniert’s Schritt für Schritt
Ob langfristiger Auslandseinsatz oder dauerhafte Tätigkeit im Ausland - damit Ihre Beschäftigten keine Versorgungslücken riskieren, kommt eine freiwillige Weiterversicherung infrage. Hier lesen Sie, wie sie funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Bevor sich Ihre Mitarbeitenden für eine freiwillige Weiterversicherung entscheiden, sollten Sie gemeinsam prüfen, ob eine freiwillige Weiterversicherung überhaupt infrage kommt - und in welchen Fällen sie sinnvoll ist.
Lesen Sie zum Thema auch unseren Artikel:
TK-Service Ausland
Quick-Check: Passt die freiwillige Weiterversicherung?
Wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen zutreffen, kann eine freiwillige Weiterversicherung sinnvoll sein:
- Für Ihre Beschäftigten besteht keine weiterwirkende deutsche Sozialversicherungspflicht mehr.
- Das Einsatzland bietet keinen oder nur einen eingeschränkten sozialen Schutz.
- Ihre Mitarbeitenden möchten Ansprüche im deutschen Sozialversicherungssystem - etwa für die Renten- oder Krankenversicherung - erhalten.
Achtung: Die freiwillige Weiterversicherung ersetzt nicht die Absicherung vor Ort. Private Policen bleiben wichtig.
Die Wege im Überblick
Je nach Versicherungszweig läuft die freiwillige Weiterversicherung unterschiedlich ab - hier ein Überblick über die wichtigsten Wege.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - freiwillige Mitgliedschaft
Wenn im Einsatzland eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, ist nur eine Anwartschaftsversicherung möglich
- Voraussetzung: innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 24 Monate gesetzlich versichert oder direkt vor dem Auslandseinsatz 12 Monate durchgehend GKV-Mitglied
- Antrag: stellen die Mitarbeitenden bei der gewählten Krankenkasse
- Frist: In der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung
- Unterlagen: Kassenantrag, Nachweis über Einkommen/Status, Nachweis Auslandseinsatz/Ende der Pflicht.
- Beitragshöhe: je nach Kasse meist zwischen 60 und 80 Euro
- Ziel: Fortführung der Kranken- und Pflegeversicherung, um nach Rückkehr nahtlos wieder Leistungen aus der GKV beziehen zu können
Wichtig: Die Pflegeversicherung läuft bei freiwilliger GKV automatisch mit. Ein extra Antrag ist nicht notwendig.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt: Wer sich freiwillig in der GKV versichert, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung mitversichert.
- Ziel: Zugang zu Pflegeleistungen nach der Rückkehr nach Deutschland
Rentenversicherung - freiwillige Beiträge (DRV)
- Voraussetzung: Mindestens ein früherer Beitrag zur deutschen Rentenversicherung
- Antrag: stellen die Mitarbeitenden bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung)
- Frist: grundsätzlich jederzeit möglich
- Beitragshöhe: frei wählbar zwischen Mindest- und Höchstbeitrag (103,42 Euro und 1.497,30 Euro); Zahlung monatlich oder jährlich möglich
- Ziel: Rentenansprüche sichern bzw. erhöhen
Gut zu wissen: Beiträge können jederzeit angepasst oder unterbrochen werden.
Arbeitslosenversicherung - Hinweis
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei geplanter Rückkehr nach Deutschland.
- Voraussetzung: Beschäftigungsort liegt außerhalb von EU, EWR oder Schweiz; keine Pflichtversicherung im Ausland; mindestens 15 Wochenarbeitsstunden; innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate gesetzlich versichert
- Antrag: stellen die Mitarbeitenden bei der Agentur für Arbeit (Einzelfallprüfung erforderlich)
Tipp: Verweisen Sie Ihre Mitarbeitenden an die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, um zu prüfen ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.
| To-do | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Früh informieren | Sprechen Sie Ihre Beschäftigten rechtzeitig vor Beginn des Auslandseinsatzes auf das Thema an. So bleibt genug Zeit, um Fristen einzuhalten, Unterlagen zu besorgen und offene Fragen zur freiwilligen Weiterversicherung zu klären. Das schafft Sicherheit - für Sie und für Ihre Mitarbeitenden. |
| Erwartungshaltung klären | Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden darauf hin, dass eine freiwillige Weiterversicherung in der Regel Anwartschaften und Versicherungszeiten sichert, aber keine Leistungen im Ausland. |
| Kontakte geben | Nennen Sie den Beschäftigten konkrete Ansprechpartner:innen bei der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung. Eine direkte Kontaktaufnahme spart Zeit, Missverständnisse und erleichtert die Antragstellung. |
| Unterlagenliste mitgeben | Erstellen Sie für Ihre Mitarbeitenden eine kleine Checkliste der notwendigen Dokumente - etwa Pass oder ID, Beschäftigungsnachweis, Einkommensunterlagen und Nachweis des Auslandseinsatzes. Das hilft, Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu vermeiden. |
| Kosten klären | Die Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung tragen Beschäftigte in der Regel selbst. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen freiwillige Zuschüsse leisten kann - etwa als Zeichen der Fürsorge oder im Rahmen von Entsendeprogrammen. Eine klare, transparente Regelung verhindert spätere Diskussionen. |
| Rückkehr planen | Denken Sie schon vor der Entsendung an die Reintegration nach dem Auslandseinsatz. Melden Sie rechtzeitig bei der Krankenkasse, wenn Mitarbeitende zurückkehren, und klären Sie mögliche Nachversicherungen. Das erleichtert den Neustart in Deutschland und sorgt für durchgehenden Versicherungsschutz. |