Freiwillige Weiterversicherung: Wann ist sie sinnvoll und was sollten Sie beachten?
Ihre Mitarbeitenden sind länger im Ausland beschäftigt? Dann gilt oft nicht mehr die deutsche Sozialversicherungspflicht. Wir zeigen Ihnen, wann eine freiwillige Weiterversicherung empfehlenswert ist - und wie Sie Versorgungslücken vermeiden.
Wenn Ihre Mitarbeitenden ins Ausland gehen, greift nicht automatisch das deutsche Sozialversicherungsrecht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt sind.
Die Folge: Ihre Beschäftigten unterliegen dem Sozialversicherungssystem des Einsatzlandes ( Territorialitätsprinzip ), sofern es dort eines gibt.
Gibt es dieses System nicht, entsteht eine Versorgungslücke. Ihre Beschäftigten sind dann weder im Inland noch im Ausland gesetzlich abgesichert.
Absicherung bei fehlender Sozialversicherungspflicht
Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland nicht mehr in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind, sollten Sie dafür sorgen, dass sie möglichst umfassend geschützt sind.
Um Versorgungslücken zu schließen, kombinieren Sie am besten folgende 2 Absicherungswege:
- Freiwillige Weiterversicherung in der deutschen Sozialversicherung - zum Beispiel in der Renten- oder Pflegeversicherung. Sie bietet jedoch keinen Leistungsanspruch im Ausland, sondern dient vor allem dem Erhalt von Beitragszeiten für die spätere Versorgung.
- Private Absicherung - etwa über Auslandskranken-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. So sichern Sie Ihre Beschäftigten vor Ort ab.
Wann lohnt sich eine freiwillige Weiterversicherung?
Die freiwillige Weiterversicherung hilft in erster Linie dabei, Anwartschaften im deutschen System (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) zu sichern.
Sie ist besonders in diesen Fällen empfehlenswert:
- Es gibt im Einsatzland kein oder nur ein eingeschränktes Sozialsystem.
- Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland (vertragloser Drittstaat).
- Ihre Mitarbeitenden bleiben langfristig oder dauerhaft im Ausland, möchten aber Ansprüche in Deutschland aufrechterhalten.
Wer zahlt die freiwillige Weiterversicherung?
Die Beschäftigten müssen die Beiträge in der Regel vollständig selbst tragen. Sie als Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen, können dies aber freiwillig tun.
Warum sollten Arbeitgeber die freiwillige Weiterversicherung finanziell unterstützen?
Wenn Sie sich an den Kosten beteiligen, kann sich das für Ihr Unternehmen strategisch, rechtlich und personell lohnen.
Hier sind die wichtigsten Argumente:
| Positive Aspekte | Was bedeutet das für Sie? |
|---|---|
| Image stärken | Wer freiwillig Verantwortung übernimmt, positioniert sich als arbeitgeberseitig engagiertes Unternehmen - mit positiver Wirkung nach innen und außen. Eine Beteiligung signalisiert, dass Ihnen Ihre Beschäftigten wichtig sind und Sie sie auch außerhalb Deutschlands nicht "allein lassen". |
| Loyalität steigern | Wer sich an den Kosten beteiligt, zeigt Wertschätzung - und erhöht die Bindung der Mitarbeitenden bei langfristigen Auslandsprojekten. |
| Risiken reduzieren | Versorgungslücken (z. B. bei der Rentenanwartschaft oder im Krankheitsfall) können Beschäftigte stark belasten und im Ernstfall auch den Auslandseinsatz gefährden. Eine Beteiligung an der freiwilligen Versicherung federt solche Risiken ab. |
| Planungssicherheit ermöglichen | Mit Anbindung an das deutsche System läuft die Wiederaufnahme für Rückkehrende nach dem Auslandseinsatz einfacher und schneller. Ihre Beschäftigten können besser planen. |
Weitere Infos
In unserer Länderübersicht finden Sie alle wichtigen Infos auf einen Blick - z. B. mit welchen Ländern Sozialversicherungsabkommen bestehen und wie Sie Entsendete versichern müssen.