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Weniger Bürokratie für Grenzgänger:innen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Beschäftigte, die zwischen Deutschland und Österreich pendeln, nicht mehr ausschließlich aus steuerlichen Gründen regelmäßig die Grenze überqueren. 

Eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA ) sorgt für spürbare Erleichterungen und reduziert den Verwaltungsaufwand in Ihrer Personalabteilung.

Mitarbeitende erfüllen die Grenzgängereigenschaft bereits dann, wenn sie innerhalb einer 30-Kilometer-Grenzzone leben und dort auch arbeiten.

Das ist neu:

  • Für die Grenzgängerbesteuerung spielt es keine Rolle mehr, auf welcher Seite der Grenze die Arbeit stattfindet - ob im Home-Office in Deutschland oder am Arbeitsplatz in Österreich (und umgekehrt).
  • Als Grenzzone gilt auf beiden Länderseiten ein Gebiet von je 30 Kilometer Luftlinie (vorher galten Straßenkilometer).
  • Auch Gemeinden, die nur teilweise innerhalb dieser Zone liegen, werden einbezogen. Eine konkrete Liste der Gemeinden in Deutschland und Österreich, die in der 30‑km‑Grenzzone liegen, ist in der Konsultationsvereinbarung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht.
  • Eine Mindestanzahl von Grenzüberquerungen ist nicht mehr notwendig.
  • Arbeitstage im Home-Office gelten nicht mehr als "schädliche Nichtrückkehrertage".
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren auch davon. 

Gut zu wissen

Die Grenzgängereigenschaft bleibt nur dann bestehen, wenn Beschäftigte höchstens 45 Arbeitstage oder maximal 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone arbeiten.

Die frühere Regelung entfällt, nach der Grenzgänger:innen bei mehr als 45 Tagen im Home-Office ihren Status verloren hätten.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Weniger Aufwand: Sie müssen die Pendeltage nicht mehr laufend erfassen.
  • Einfache Dokumentation: Es reicht aus, wenn Sie den Wohnsitz im Grenzgebiet einmalig festhalten - eine Kilometerberechnung entfällt.

Schnellcheck: Sind Ihre Mitarbeitenden Grenzgänger:innen?

Wenn Sie folgende drei Fragen mit Ja beantworten, sind Ihre Mitarbeitenden Grenzgänger:innen: 

  • Wohnen Ihre Beschäftigten innerhalb einer Grenzzone?
  • Arbeiten sie - unabhängig von der Grenzseite - innerhalb dieser Zone?
  • Verbringen sie maximal 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone? 

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