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Am 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab 2026 in 2 Stufen erhöht wird:

  • Ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
  • Ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro 

Diese Lohnuntergrenze gilt auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland, und zwar unabhängig von  der Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz, solange sie in Deutschland arbeiten.

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Prüfen Sie alle bestehenden Arbeitsverträge, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird. Liegt die vereinbarte Vergütung darunter, müssen Sie die Gehälter anpassen.

Wichtig: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro und die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Neue Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs

Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro pro Monat (2025: 556 Euro).

Im Übergangsbereich (Midijob) liegt die monatliche Grenze künftig zwischen 603,01 Euro und 2.100 Euro (2025: 556,01 Euro bis 2.000 Euro).

Was ist, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

  • Beschäftigungen, die die Minijobgrenze übersteigen, gelten nicht mehr als geringfügig.
  • Sie müssen diese Arbeitsverhältnisse bei den Sozialversicherungsträgern ummelden und Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
  • Die Meldung erfolgt nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung ( DEÜV ).

Arbeitszeit im Minijob 2026

Mit der Erhöhung des Mindestlohns verändert sich auch die zulässige monatliche Arbeitszeit. 

So wird die maximale monatliche Arbeitszeit berechnet: 

603 Euro: 13,90 Euro = 43,38 Stunden

Gut zu wissen: Wird die Arbeitszeit oder der Verdienst regelmäßig überschritten, ist es kein Minijob mehr. Planen Sie daher die Einsatzzeiten sorgfältig, um An- und Abmeldungen zu vermeiden.

Praktische Rechner und Arbeitshilfen

Bei TK-Lex finden Sie nützliche Rechner:

Mehr Infos zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich finden Sie in unseren FAQ .

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet zusätzlich einen Mindestlohnrechner und Hinweise zur korrekten Arbeitszeiterfassung.

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