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Wer länger im Ausland arbeitet, für den kann es eine Herausforderung sein, Vorsorge-Untersuchungen in Deutschland wahrzunehmen. 

Umso wichtiger, dass Sie als Arbeitgeber vorab einige Punkte klären.

Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber.

Als Arbeitgeber sind Sie für das gesundheitliche Wohl Ihrer Beschäftigten im Ausland verantwortlich. Das gilt bei Krankheit oder Unfall - aber auch bei der Vorsorge. 

Wichtig: Klären Sie frühzeitig, wie Ihre Mitarbeitenden im Ausland medizinisch abgesichert sind. Vorsorge, Impfungen und Beratung schützen nicht nur die Gesundheit, sondern auch Ihren Betrieb - und Sie zeigen Fürsorge.

Welche Vorsorgemaßnahmen übernimmt die Krankenkasse in Deutschland?

In Deutschland werden diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen:

  • Allgemeiner Gesundheits-Check-up
  • Krebsvorsorge (z. B. Brust, Darm, Haut)
  • HPV-Test und zytologische Untersuchung bei Gynäkologinnen und Gynäkologen
  • Zahnkontrolle, Zahnsteinentfernung, Parodontitis-Früherkennung
  • Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Das Thema interessiert Sie? Dann haben wir einen Podcast-Tipp für Sie! 
Hier geht's zur Folge Arbeiten im Ausland - die medizinische Vorsorge ist wichtig vom 15. Juni 2024.

Und im Ausland - geht das auch?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist daher eine gute Vorbereitung.

Prüfen Sie am besten vor der Entsendung folgende Punkte:
Worum geht es?Ihr To-do
Arbeitsvertragliche RegelungenPrüfen Sie, ob im Arbeitsvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung festgelegt ist, in welchem Umfang Beschäftigte im Ausland Vorsorge-Untersuchungen wahrnehmen können.
Sozialversicherung im AuslandWenn Ihre Mitarbeitenden während der Entsendung weiter in Deutschland versichert sind, können sie viele Vorsorge-Untersuchungen auch im Ausland nutzen. 

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass die Krankenversicherung der Beschäftigten auch im Ausland gilt und die Kosten für Vorsorge-Maßnahmen abdeckt. In einigen Fällen sind zusätzliche Auslandskrankenversicherungen notwendig.
Länderspezifische Gesundheitsvorsorge

Je nach Aufenthaltsland können andere Vorsorge-Untersuchungen oder -Empfehlungen relevant sein. 

Tipp: Informieren Sie Ihre Beschäftigten darüber. Möglicherweise können sie diese Untersuchungen auch vor Ort durchführen lassen.

Tropen, Hochgebirge, Polargebiete: Diese Vorsorge ist Pflicht 

Geht es in Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen, ist vorab eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend. 

Diese ist auch als Tropenuntersuchung oder G35-Untersuchung bekannt. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel:

Vorsorgeuntersuchung G35 für Arbeiten im Ausland unter besonderen klimatischen Belastungen

Und wenn doch mal was passiert?

Ihre Beschäftigten brauchen im Ausland medizinische Hilfe? Möglichst deutsch- oder englischsprachig? 

Dann unterstützt die TK Ihre Beschäftigten mit dem TK-Reisetelefon . Konkret unter anderem hiermit:

  • Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten im Ausland
  • Kontaktaufnahme mit Hausärztinnen und Hausärzten in Deutschland
  • Kontaktieren der Angehörigen bei Notfällen oder Krankenhausaufenthalten

Mehr Infos

  • In unserem Artikel "Die wichtigsten 10 Punkte: Was gehört in einen Entsendevertrag?" haben wir für Arbeitgeber zusammengefasst, was außerdem noch im Entsendevertrag stehen sollte.
  • Mehr Infos zur Kostenübernahme finden Sie in unserem Artikel "Wer kommt für die Kosten auf, wenn Mitarbeitende bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt erkranken?"
  • Das Auswärtige Amt informiert über Gesundheitsrisiken, Impfempfehlungen und auch über Sicherheitslagen weltweit.

Sie möchten mehr zum Thema internationale Beschäftigung wissen? 

Jetzt reinhören: Global gesprochen - der TK-Podcast für internationale Beschäftigung