Arbeiten im Ausland - die medizinische Vorsorge ist wichtig
Muss die Krebs- oder Zahnvorsorge ausfallen, wenn Sie Beschäftigte für eine längere Zeit ins Ausland schicken? Ein Überblick.
Wer länger im Ausland arbeitet, für den kann es eine Herausforderung sein, Vorsorge-Untersuchungen in Deutschland wahrzunehmen.
Umso wichtiger, dass Sie als Arbeitgeber vorab einige Punkte klären.
Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber.
Als Arbeitgeber sind Sie für das gesundheitliche Wohl Ihrer Beschäftigten im Ausland verantwortlich. Das gilt bei Krankheit oder Unfall - aber auch bei der Vorsorge.
Wichtig: Klären Sie frühzeitig, wie Ihre Mitarbeitenden im Ausland medizinisch abgesichert sind. Vorsorge, Impfungen und Beratung schützen nicht nur die Gesundheit, sondern auch Ihren Betrieb - und Sie zeigen Fürsorge.
Welche Vorsorgemaßnahmen übernimmt die Krankenkasse in Deutschland?
In Deutschland werden diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen:
- Allgemeiner Gesundheits-Check-up
- Krebsvorsorge (z. B. Brust, Darm, Haut)
- HPV-Test und zytologische Untersuchung bei Gynäkologinnen und Gynäkologen
- Zahnkontrolle, Zahnsteinentfernung, Parodontitis-Früherkennung
- Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Das Thema interessiert Sie? Dann haben wir einen Podcast-Tipp für Sie!
Hier geht's zur Folge Arbeiten im Ausland - die medizinische Vorsorge ist wichtig vom 15. Juni 2024.
Und im Ausland - geht das auch?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist daher eine gute Vorbereitung.
| Worum geht es? | Ihr To-do |
|---|---|
| Arbeitsvertragliche Regelungen | Prüfen Sie, ob im Arbeitsvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung festgelegt ist, in welchem Umfang Beschäftigte im Ausland Vorsorge-Untersuchungen wahrnehmen können. |
| Sozialversicherung im Ausland | Wenn Ihre Mitarbeitenden während der Entsendung weiter in Deutschland versichert sind, können sie viele Vorsorge-Untersuchungen auch im Ausland nutzen. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass die Krankenversicherung der Beschäftigten auch im Ausland gilt und die Kosten für Vorsorge-Maßnahmen abdeckt. In einigen Fällen sind zusätzliche Auslandskrankenversicherungen notwendig. |
| Länderspezifische Gesundheitsvorsorge | Je nach Aufenthaltsland können andere Vorsorge-Untersuchungen oder -Empfehlungen relevant sein. Tipp: Informieren Sie Ihre Beschäftigten darüber. Möglicherweise können sie diese Untersuchungen auch vor Ort durchführen lassen. |
Tropen, Hochgebirge, Polargebiete: Diese Vorsorge ist Pflicht
Geht es in Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen, ist vorab eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend.
Diese ist auch als Tropenuntersuchung oder G35-Untersuchung bekannt. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel:
Vorsorgeuntersuchung G35 für Arbeiten im Ausland unter besonderen klimatischen Belastungen
Und wenn doch mal was passiert?
Ihre Beschäftigten brauchen im Ausland medizinische Hilfe? Möglichst deutsch- oder englischsprachig?
Dann unterstützt die TK Ihre Beschäftigten mit dem TK-Reisetelefon . Konkret unter anderem hiermit:
- Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten im Ausland
- Kontaktaufnahme mit Hausärztinnen und Hausärzten in Deutschland
- Kontaktieren der Angehörigen bei Notfällen oder Krankenhausaufenthalten
Mehr Infos
- In unserem Artikel "Die wichtigsten 10 Punkte: Was gehört in einen Entsendevertrag?" haben wir für Arbeitgeber zusammengefasst, was außerdem noch im Entsendevertrag stehen sollte.
- Mehr Infos zur Kostenübernahme finden Sie in unserem Artikel "Wer kommt für die Kosten auf, wenn Mitarbeitende bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt erkranken?"
- Das Auswärtige Amt informiert über Gesundheitsrisiken, Impfempfehlungen und auch über Sicherheitslagen weltweit.
Sie möchten mehr zum Thema internationale Beschäftigung wissen?
Jetzt reinhören: Global gesprochen - der TK-Podcast für internationale Beschäftigung