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Behandlungskosten für Mitarbeitende im Ausland erhalten Arbeitgeber von den Krankenkassen nur in Höhe der deutschen Sätze zurück. Die Differenz müssen Sie als Arbeitgeber tragen - es sei denn, Sie haben eine Auslands-Restkostenversicherung.

Restkostenversicherung schließt Lücken

Hier kommt die Restkostenversicherung ins Spiel: Diese ergänzende private Krankenversicherung schließt Versorgungslücken, wenn die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht ausreicht.

Gerade bei Reisen in Länder mit hohen Behandlungskosten (z. B. USA, Kanada, Schweiz, Japan) kann die zusätzliche Versicherung für Arbeitgeber sinnvoll sein.

Ein Beispiel - Behandlung in den USA

  • Sie entsenden eine Mitarbeiterin für 6 Monate in die USA, ein Land ohne Abkommen zur Krankenversicherung mit Deutschland. Dabei sind die Bedingungen für eine Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts erfüllt. Das bedeutet: Ihre Mitarbeiterin bleibt in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Während des Aufenthalts muss die Entsendete operiert werden. Die deutsche Krankenkasse erstattet die Kosten, die in Deutschland angefallen wären - in diesem Beispiel sind es 2.000 EUR. In den USA kostete die gleiche Behandlung aber 10.000 EUR. Ohne zusätzliche Absicherung bleiben Sie als Arbeitgeber auf den restlichen 8.000 EUR sitzen.

Wichtig: Wenn die Behandlung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, müssen Sie als Arbeitgeber die Kosten komplett tragen. Zum Beispiel können allein schon durch die medizinische Rückführung erkrankter Mitarbeitender hohe Summen entstehen. Eine Auslands-Restkostenversicherung übernimmt diese Differenz - und Sie sind auf der sicheren Seite.

Was ist die Rechtsgrundlage?

Die Verantwortung des Arbeitgebers ist in § 17 SGB V geregelt:

  • Der Arbeitgeber ist für alle Mitarbeitenden, die für ihn im Ausland tätig werden, in der Leistungspflicht.
  • Der Arbeitgeber haftet für die Kosten für die entsandten Beschäftigten und deren Familienangehörige.

Wichtig: Auch für mitreisende Angehörige der Entsendeten können Kosten entstehen

 "Wenn der Ehemann und die 2 Kinder die ins Ausland entsandte Ehefrau und Mutter begleiten und dann dort erkranken, muss der Unternehmer ebenfalls für ihre Behandlung vor Ort aufkommen" - so Jürgen Heidenreich, Fachjournalist und TK-Podcaster von Global gesprochen

Der Arbeitgeber übernimmt dann die Verpflichtungen einer Krankenversicherung. Als Arbeitgeber tragen Sie daher ein hohes Kostenrisiko.

Wie können Sie Ihre Mitarbeitenden absichern?

Um das Risiko von Restkosten zu verringern, ist eine Auslandskrankenversicherung zum Beispiel bei PassportCard sinnvoll. Die PassportCard funktioniert ähnlich wie eine Kreditkarte. D. h. Ihre Mitarbeitenden können damit die Behandlungen direkt vor Ort bezahlen und müssen kein Geld vorstrecken (die Karte wird vorab mit einer entsprechenden Summe aufgeladen). 

Eine weitere Möglichkeit für eine Absicherung: Unser Kooperationspartner Envivas Krankenversicherung AG bietet spezielle Auslandsreisetarife an.

Was müssen Ihre Mitarbeitenden tun? 

Wenn Ihre Mitarbeitenden im Ausland ernsthaft erkranken, müssen sie alle medizinischen Diagnosen, Befunde, Rechnungen und Rezepte sammeln. Für medizinische Kosten treten Ihre Mitarbeitenden in der Regel in Vorkasse. 

Nach der Behandlung müssen alle medizinischen Unterlagen bei der Personalabteilung oder im Travelmanagement vorgelegt werden:

  • Alle Diagnosen, Befunde und Rechnungen müssen eingereicht werden.
  • Die Unterlagen sollten am besten ungeschwärzt vorliegen. Aus Datenschutzgründen dürfen die Diagnosen und Befunde von den Beschäftigten geschwärzt werden, dann kann die Krankenkasse aber keine Abrechnung und Erstattung vornehmen.
  • Die verauslagten Krankheitskosten müssen Arbeitgeber in jedem Fall an ihre Beschäftigten zurückzahlen.

Weitere Infos

  • Im TK-Podcast für internationale Beschäftigung vom 15. August 2023: Kostenrisiko Arbeitgeberhaftung bei Krankheit.

In nur 4 Minuten: Das Wichtigste zum Thema Entsendung

Ein Filmtipp: Zum Thema Entsendung haben wir ein kurzes Erklär-Video für Sie. Hier beantworten wir diese wichtigen Fragen: 

  • Was passiert, wenn meine Mitarbeitenden im Ausland krank werden?
  • Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern?
  • Welche Kosten können entstehen?
     

Entsen­dung ins Ausland

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