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In Europa gilt bei bargeldlosen Geldtransfers der einheitliche Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area). 

Wer bisher der TK ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollte, füllte das Formular für das Mandat online aus und leitete es per Post oder per Fax an uns weiter. 

Noch schneller geht es jetzt über die Änderungsmeldung im DEÜV-Meldeverfahren. Folgen Sie hierfür einfach diesen 4 Schritten: 

  • Nutzen Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK).
  • Wählen Sie als Empfänger der Meldung die Betriebsnummer der TK aus: 15027365.
  • Wählen Sie den Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung).
  • Wählen Sie den Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL).

Welche Angaben brauchen Krankenkassen für das Lastschriftmandat von Ihnen?

In der Regel übernimmt Ihr Softwareprogramm automatisch alle notwendigen Angaben zum Lastschriftmandat. Falls nicht, füllen Sie diese Angaben manuell aus:

  • Datum (gültig ab)
  • Gläubiger-ID
  • Kontoinhaber
  • Straße
  • Hausnummer
  • PLZ
  • Wohnort
  • IBAN

In Ausnahmefällen: SEPA-Mandat per Post

In Ausnahmefällen können Sie das Formular für das Sepa-Lastschriftmandat online ausfüllen und per Post an diese Adresse schicken: 

Fachzentrum Mitgliedschaft und Beiträge 
20901 Hamburg

Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie im Feld "Betriebsnummer Ihrer Firma" die Betriebsnummer Ihrer Firma und nicht die TK-Betriebsnummer (15027365) an.

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 679 kB)

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Änderung der Bankverbindung oder Kündigung des Mandats

Ändert sich Ihre Bankverbindung? Dann erteilen Sie uns bitte ein neues Lastschriftmandat - per Meldeverfahren, Post oder Fax. Telefonisch dürfen Krankenkassen die neuen Bankdaten leider nicht aufnehmen.

Wollen Sie das Lastschriftmandat kündigen? Dann melden Sie sich gern bei uns.

Fristen der TK zur Abbuchung

Eine Übersicht über die aktuellen TK-Fristen für die Sozialversicherungsbeiträge finden Sie in unserem Artikel .