Achtung: Dauerbeitragsnachweis anpassen
Da sich zum 1. Januar in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge ändern, müssen Arbeitgeber daran denken, ihren Dauerbeitragsnachweis anzupassen.
Sofern Sie einen Dauerbeitragsnachweis eingerichtet haben, reichen Sie diesen bitte mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der TK ein.
In unseren FAQ finden Sie alle Fälligkeitstermine für 2022.