Die Entgeltfortzahlungsversicherung - auch Umlageversicherung genannt - ist ein gesetzlich geregeltes Ausgleichsverfahren. Fallen Beschäftigte wegen Krankheit oder Mutterschutz aus, entstehen dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnfortzahlung Kosten. Diese Kosten werden durch die Versicherung zur Entgeltfortzahlung aufgefangen.

Die Umlagesätze gelten pro Krankenkasse und werden immer wieder angepasst. Die letzte Änderung gilt seit dem 1. Oktober 2022.

Umlage U1 (Arbeitsunfähigkeit)

Die Umlageversicherung U1 ist eine Pflichtversicherung für Betriebe, die die Voraussetzungen dafür erfüllen . Der Beitragssatz zur U1 ist abhängig vom gewählten Erstattungssatz. Seit dem 1. Oktober 2022 gelten diese Werte:

Erstattungssatz U1  

Beitragssatz seit 01.10.2022

Beitragssatz bis 30.09.2022 

70 % (Standard) 

2,6 %

1,6 %  

50 % (ermäßigt)  

1,7 %

0,9 %  

80 % (erhöht)  

4,1 %

2,6 %  

Umlage U2 (Mutterschaft)

Die Umlageversicherung U2 ist ebenfalls eine Pflichtversicherung und gilt für alle Betriebe. Der Erstattungssatz beträgt immer 100 Prozent. Seit dem 1. Oktober 2022 gelten diese Werte:

Erstattungssatz U2 

Beitragssatz seit 01.10.2022

Beitragssatz bis 30.09.2022 

100%

0,58 %

0,65 %  

Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Beiträge für U1/U2 berechnen

Wir helfen Ihnen gern dabei, den für Ihr Unternehmen optimalen Erstattungssatz zur U1 zu ermitteln: Der Rechner "Optimierung Erstattungssatz Umlage U1" unterstützt Sie bei der Auswahl des betriebswirtschaftlich günstigsten Satzes.

Mit dem Rechner "Umlagebeitragsberechnung U1/U2" berechnen Sie die monatlichen Umlagebeiträge zur U1 und U2 aus einem Gesamt-Brutto aller bei der Umlagekasse versicherten Beschäftigten.

Erstattungssatz U1 ändern und weitere Infos

Wenn Sie Ihren Erstattungssatz zur U1 ändern möchten, können Sie dies immer zum Jahreswechsel tun. Bitte nutzen Sie dafür unser Formular.

Mehr zur Entgeltfortzahlungsversicherung (Umlage) finden Sie in unseren FAQ .