Ihren Erstattungssatz U1 können Sie zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr ändern. Bitte senden Sie die ausgefüllte Wahlerklärung an die TK. 

Weitere Details

Ein Wechsel des Erstattungssatzes ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Das heißt, Ihre Wahlerklärung muss spätestens am Fälligkeitstag des Januar-Beitrages bei der TK vorliegen.

Ausnahme: Beitragskonto eröffnet

Ausnahme: Ist Ihr TK-Beitragskonto seit dem vergangenen Jahr geschlossen und wird nun wieder geöffnet oder eröffnen Sie unterjährig ein neues Beitragskonto, dann ist bereits vor Ende des Jahres eine Wahl des Erstattungssatzes möglich.

Erstattungssatz beibehalten

Möchten Sie Ihren bisher geltenden Erstattungssatz beibehalten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir berücksichtigen den gewählten Erstattungssatz dann automatisch weiter.

Optimalen Erstattungssatz ermitteln

Die TK bietet mehrere unterschiedliche Erstattungssätze zur Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) an:

  • Die aktuellen Beitrags- und Erstattungssätze finden Sie in unserer Übersicht .
  • Um den für Sie passenden Satz einfach zu berechnen, nutzen Sie einfach unsere Rechenhilfe "Ermittlung optimaler Erstattungssatz U1".