StartseiteSozialversicherungEntgeltersatzleistungen und UmlagenEntgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2Wie und bis wann informiere ich die Techniker über meinen gewünschten Umlage-Erstattungssatz?
Wie und bis wann informiere ich die Techniker über meinen gewünschten Umlage-Erstattungssatz?
Ihren Erstattungssatz U1 können Sie zum Ende eines Kalenderjahres für das Folgejahr ändern. Bitte senden Sie die ausgefüllte Wahlerklärung an die TK. Schnellzugriff
Wahlerklärung - Höhe des Erstattungsanspruchs
Ein Wechsel des Erstattungssatzes ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Das heißt, Ihre Wahlerklärung muss spätestens am Fälligkeitstag des Januar-Beitrages bei der TK vorliegen.Ausnahme: Beitragskonto eröffnetAusnahme: Ist Ihr TK-Beitragskonto seit dem vergangenen Jahr geschlossen und wird nun wieder geöffnet oder eröffnen Sie unterjährig ein neues Beitragskonto, dann ist bereits vor Ende des Jahres eine Wahl des Erstattungssatzes möglich.Erstattungssatz beibehaltenMöchten Sie Ihren bisher geltenden Erstattungssatz beibehalten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir berücksichtigen den gewählten Erstattungssatz dann automatisch weiter. Die aktuellen Beitrags- und Erstattungssätze finden Sie in unserer Übersicht .
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