Kontakt

Als Arbeitgeber stellen Sie über das Meldeverfahren einen Erstattungsantrag für die Zeit des Beschäftigungsverbots. Wir fordern Sie dann per Post auf, das Beschäftigungsverbot nachzuweisen. Ein Formular mit den entsprechenden Angaben liegt dem Schreiben bei.

Weitere Details

Hinweis: Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiterin, dass der Nachweis des Beschäftigungsverbots über Sie als Arbeitgeber weitergeleitet wird. Die schwangere Mitarbeiterin braucht uns keinen Nachweis über ihr Beschäftigungsverbot zukommen lassen - das läuft alles über den Arbeitgeber.

Ich habe das Formular zum Nachweis nicht mehr

Sie sind Arbeitgeber und wurden von uns aufgefordert, das Beschäftigungsverbot nachzuweisen, aber Ihnen liegt unser Formular nicht mehr vor? Kein Problem, hier können Sie es nochmal herunterladen:

Nachweis Beschäftigungsverbot (PDF, 629 kB)

Welche Beschäftigungsverbote gibt es? 

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel .

Mitarbeiterin ist schwanger - mehr Infos rund um den Mutterschutz

In unserem Beratungsblatt Mutterschutz und Beschäftigungsverbot (PDF, 302 kB)  informieren wir Sie über wichtige Regelungen und Pflichten, die Sie bei der Beschäftigung von schwangeren Mitarbeiterinnen wissen und beachten müssen.