Nein, eine Krankschreibung über eine Telefonsprechstunde ist nicht mehr möglich, weil die Corona-Sonderregelung zum 1. April 2023 aufgehoben wurde. Es gibt jedoch zwei Ausnahmefälle, für die konkrete medizinische Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Während der Corona-Pandemie wurde eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung geschaffen, um Arztpraxen zu entlasten und die Infektionsgefahr zu verringern. Diese Regelung wurde jedoch zum 1. April 2023 wieder aufgehoben.

Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nur noch in zwei Ausnahmefällen telefonisch festgestellt werden: Für die erkrankte Person muss eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Absonderung bestehen oder es wird eine öffentlich-rechtliche Absonderung empfohlen. 

Aktuell wird daran gearbeitet, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen. Mehr Infos finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Krankschreibung per Video

Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Dabei ist eine Voraussetzung, dass die Erkrankung überhaupt per Videosprechstunde eingeschätzt werden kann. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).