Kontakt

Ihre Beschäftigten haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bis zu 6 Wochen ab dem 1. Tag der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 4 Wochen zuvor ununterbrochen versichert waren.

Weitere Details

Ausnahmen

Ausnahmen vom Anspruch gibt es z. B. bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, etwa durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch. 

Außerdem besteht kein Anspruch bei Mutterschutz, Reha-Leistungen, medizinischen Vorsorgemaßnahmen, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch.

Gut zu wissen: Tarifparteien können in ihren Tarifverträgen Regelungen treffen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.

Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen

Wie Sie als Arbeitgeber Daten zur Arbeitsunfähigkeit abrufen können, fassen wir in unseren FAQs für Sie zusammen:

Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen

Vorerkrankungen teilen wir telefonisch nicht mit - nutzen Sie stattdessen den Datenaustausch EEL mit Abgabegrund 41.