Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine Pflichtversicherung. Für die beiden Umlagen U1 bei Krankheiten und U2 bei Mutterschaft gelten dabei besondere Regeln. Die U1 gilt zum Beispiel nur für kleinere Unternehmen, die U2 für alle Arbeitgeber.

Weitere Details

Folgende Regeln gelten für die Entgeltfortzahlungsversicherung:

Entgeltfortzahlung

Umlage

Wichtige Regeln

Bei Krankheiten

U1

  • Sie nehmen teil, wenn Ihr Betrieb regelmäßig bis zu 30 Mitarbeiter beschäftigt. Lediglich einige öffentliche Arbeitgeber können sich hier nicht versichern. 
  • Sie prüfen selbst, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Für Ihre Prüfung nutzen Sie die Daten aus dem Vorjahr. 
  • Nehmen Sie teil, tragen Sie im Januar des laufenden Kalenderjahres einfach den Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis ein.

Bei Mutterschaft

U2

  • Alle Arbeitgeber nehmen teil.
  • Es gibt nur wenige Ausnahmen für mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Betriebs und bei Dienststellen ausländischer Truppen. 

Ermitteln Sie, ob Sie an der U1 teilnehmen:

In unserem Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (PDF, 214 kB) erfahren Sie mehr.