StartseiteSozialversicherungEntgeltersatzleistungen und UmlagenEntgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2Für welche Unternehmen ist die Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 und U2) gedacht?
Für welche Unternehmen ist die Entgeltfortzahlungsversicherung (U1 und U2) gedacht?
Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Unternehmen. Dabei gelten für die Umlagen U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft) unterschiedliche Regeln. Die U1 gilt z.B. nur für kleinere Unternehmen, die U2 für alle Arbeitgeber. Mehr dazu finden Sie in den Erklärungen unten.Schnellzugriff
Umlagerechner: Beiträge zur U1 und U2
Umlage U1 - Entgeltfortzahlung bei KrankheitBedingungenSie nehmen teil, wenn Ihr Betrieb regelmäßig bis zu 30 Mitarbeitende beschäftigt. Lediglich einige öffentliche Arbeitgeber können sich hier nicht versichern. Sie prüfen selbst, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Für Ihre Prüfung nutzen Sie die Daten aus dem Vorjahr. Wenn Sie teilnehmen, tragen Sie im Januar des laufenden Kalenderjahres einfach den Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis ein.Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Erstattungssätzen.ArbeitshilfenMit unseren Arbeitshilfen können Sie ermitteln, ob Sie an der U1 teilnehmen und wie hoch der Beitrag ist: Berechnungsbogen Anzahl anrechenbarer Mitarbeiter (
PDF, 187 kB)
Teilnahme an U1: Anzahl anrechenbare Mitarbeiter als Jahresübersicht (
PDF, 180 kB)
Umlagebeitragsrechner Umlage U2 - MutterschaftBedingungenAlle Arbeitgeber nehmen teil.Der Erstattungssatz liegt immer bei 100 %.Es gibt für die U2 nur wenige und sehr spezielle Ausnahmen: für mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Betriebs und bei Dienststellen ausländischer Truppen. Kompakter ÜberblickIn unserem Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (
PDF, 387 kB)
haben wir alles Wichtige zu den Umlageversicherungen zusammengestellt.
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