Grundsätzlich erstattet die TK Ihnen 70 Prozent der Aufwendungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (U1). Auf Wunsch erhalten Sie aber auch 80 oder 50 Prozent, ganz nach Ihrer Wahl. Bei Mutterschaft erstattet die TK 100 Prozent der Aufwendungen (U2).
Weitere Details
Während der Entgeltfortzahlung soll Ihr Mitarbeiter das Bruttoentgelt erhalten, das er ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätte. Die Kosten, die Ihnen als Arbeitgeber daraus entstehen, werden Ihnen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung bis zu einer festgelegten Höhe von der Krankenkasse erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die auf das Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile und Beitragszuschüsse der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) mit dieser Erstattung abgegolten sind.
Wechsel des Erstattungssatzes
Ein Wechsel des Erstattungssatzes ist grundsätzlich immer nur zum Jahreswechsel möglich. Wie Sie Ihren Erstattungssatz ändern können, finden Sie in unseren FAQ .
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (PDF, 159 kB) .