StartseiteSozialversicherungEntgeltersatzleistungen und UmlagenEntgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2Wie hoch ist die Erstattung bei Entgeltfortzahlung (U1 und U2)?
Wie hoch ist die Erstattung bei Entgeltfortzahlung (U1 und U2)?
Grundsätzlich erstattet die TK Ihnen 70 Prozent der Aufwendungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (U1). Auf Wunsch erhalten Sie aber auch 80 oder 50 Prozent, ganz nach Ihrer Wahl. Bei Mutterschaft erstattet die TK 100 Prozent der Aufwendungen (U2).Schnellzugriff
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026
Beitragstabelle & Co.: Die SV-Rechengrößen 2026 (Sachsen)
Während der Entgeltfortzahlung sollen Ihre Mitarbeitenden das Bruttoentgelt erhalten, das sie ohne die Arbeitsunfähigkeit bekommen hätten. Die Kosten, die Ihnen als Arbeitgeber daraus entstehen, werden Ihnen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung bis zu einer festgelegten Höhe von der Krankenkasse erstattet.Bitte beachten Sie, dass die auf das Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile und Beitragszuschüsse der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 AAG ( Aufwendungsausgleichsgesetz ) mit dieser Erstattung abgegolten sind. Wechsel des ErstattungssatzesEin Wechsel des Erstattungssatzes ist grundsätzlich immer nur zum Jahreswechsel möglich. Wie Sie Ihren Erstattungssatz ändern können, finden Sie in unseren FAQ .Mehr zum ThemaWeitere Informationen finden Sie in unserem Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (
PDF, 387 kB)
.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir Tools zur Erfolgsmessung und Optimierung unserer Werbekampagnen sowie für Remarketing ein. Wir möchten unter anderem verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und wie wir Sie auf Grundlage Ihrer Besuche und Interaktionen im Rahmen von Werbekampagnen erneut mit personalisierten Anzeigen auf externen Webseiten ansprechen können. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.