Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent gibt es einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent. Er gilt für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. 

Weitere Details

Das trifft zum Beispiel zu auf:

  • Mitarbeitende, die Vorruhestandsgeld erhalten.
  • Rentner, die eine Altersvollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und weiterhin einer Beschäftigung nachgehen.

Mehr zur Beschäftigung von Rentnern finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 448 kB)