Alle Beschäftigten ab 23 Jahren, die keine Kinder haben, zahlen einen Zuschlag - Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich also. Um größere Familien mit jungen Kindern finanziell zu entlasten, wurden Abschläge pro Kind eingeführt, die den PV-Beitrag für die Eltern verringern.

Weitere Details

Für Arbeitgeber wichtig zu wissen:

  • Die Abschläge gelten ab dem 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren. Pro Kind werden dann 0,25 Prozentpunkte vom allgemeinen PV-Beitragssatz (3,4 Prozent) abgezogen.
  • Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen alle Versicherten ab 23 Jahren. Der gesamte Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 4,0 Prozent.
  • Der Zuschlag und die Abschläge gelten nur für den Arbeitnehmeranteil - der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent bzw. 1,2 Prozent in Sachsen. In unserer Übersicht  finden Sie die gültigen Werte.

Weitere Hinweise

  • Sobald Ihre Beschäftigten nachgewiesen haben, dass sie ein Kind haben, entfällt der Zuschlag für Kinderlose - und zwar lebenslang.  
  • Für die Abschläge ist es nicht entscheidend, ob die Kinder noch zu Hause leben oder ob diese Kindergeld erhalten.
  • Verstirbt ein Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt der Abschlag erhalten, bis das Kind 25 Jahre alt geworden wäre.
  • Für Kinder mit einer Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen: Die Abschlagsregelung endet mit dem 25. Geburtstag. 

Hinweis: Dies sind Informationen für Arbeitgeber. Suchen Sie nach Infos für Versicherte? Dann finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten in unserem Versichertenbereich .