Wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil daher nicht zur Arbeit gehen kann, müssen Sie als Arbeitgeber für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse dem entsprechenden Elternteil das Kinderpflegekrankengeld.

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Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitsvertrag oder ein für Ihr Unternehmen gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. Ist dies der Fall, zahlt die Krankenkasse dem daheim gebliebenen Elternteil Krankengeld.

In TK-Lex finden Sie weitere Informationen zum Freistellungsanspruch und zur Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes unter dem Stichwort  Kinderpflegekrankengeld .