Kinderkrankengeld berechnen - wie war das nochmal?
Beim Kinderkrankengeld ergeben sich auch Fragen in der Entgeltabrechnung. Wie ändert sich die Beitragsberechnung, wenn es gezahlt wird? Und muss zum Beispiel eine Unterbrechungsmeldung gemacht werden?
Das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (meist Kinderkrankengeld genannt oder auch Kinderpflegekrankengeld) wird gezahlt, wenn Eltern nicht arbeiten können, weil sie für die Betreuung eines kranken Kindes zuhause bleiben. Der finanzielle Verlust durch die eigentlich unbezahlte Freistellung wird durch das Kinderkrankengeld ausgeglichen.
Haben alle Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Es gelten bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung, das Alter des Kindes und das Vorliegen einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Informationen zu den Bedingungen finden Sie in unserem Artikel Unter welchen Voraussetzungen erhalten Eltern Kinderkrankengeld?
Wie viele Tage Kinderkrankengeld können Beschäftigte 2026 in Anspruch nehmen?
2026 gilt wieder ein erhöhter Anspruch: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sind es 2026 pro Elternteil 15 Tage. Bei mehreren Kindern sind es insgesamt maximal 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Anzahl an Tagen. Auch bei stationärer Mitaufnahme - also wenn ein Kind ins Krankenhaus muss und von einem Elternteil begleitet wird, besteht Anspruch.
Mehr zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unserem Artikel Überblick: Kinderkrankengeld 2026 .
Welches Gehalt wird herangezogen?
Der Ausgangswert für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist das während der Freistellung ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt. Dieses wird aus dem ausgefallenen beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt ermittelt. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt.
Wird Kinderkrankengeld auch gezahlt, wenn Eltern nur teilweise arbeiten, also z.B. morgens arbeiten und dann vorzeitig gehen?
Wenn Beschäftigte trotz Freistellung vom Arbeitgeber vollständig bezahlt wurden, werden diese Tage nicht in das Kinderkrankengeld einbezogen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Elternteil am ersten Tag der Erkrankung des Kindes noch teilweise gearbeitet hat und der Arbeitgeber den Tag - trotz Arbeitsabbruch - voll bezahlt.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts, allerdings nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze pro Tag in Höhe von 135,63 Euro (2026).
Sofern Sie an die beschäftigte Person in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen geleistet haben (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.
Wer zahlt das Kinderkrankengeld aus?
Die Abwicklung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes läuft über die Krankenkasse. Sie als Arbeitgeber melden der Krankenkasse per Datenaustausch die Höhe des Nettoentgelts.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen auf das Kinderkrankengeld an?
Damit den Beziehern von Kinderkrankengeld keine Nachteile in der Sozialversicherung entstehen, werden Beiträge aus dem Kinderkrankengeld gezahlt. Das betrifft die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung fallen keine Beiträge an.
Berechnet werden die Beiträge aus 80 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Arbeitnehmeranteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengeldes berechnet. Beschäftigte zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge, den Rest trägt die Krankenkasse.
Die Berechnung und die Zahlung aller Beiträge führt die Krankenkasse durch.
Muss ich die Kinderkrankengeldtage herausrechnen, wenn ich die SV-Beiträge für den restlichen Monat berechne?
Bei unbezahlten Freistellungstagen müssen die Sozialversicherungstage des jeweiligen Abrechnungsmonats gekürzt werden, die "Kindkranktage" werden also abgezogen. Sozialversicherungsbeiträge werden dadurch für einen sogenannten Teillohnzahlungszeitraum berechnet.
Sind SV-Meldungen bei Kinderkrankengeld nötig?
Die Unterbrechung aufgrund des Bezugs von Kinderkrankengeld dauert in der Regel keinen vollen Kalendermonat. Somit müssen Arbeitgeber auch keine Unterbrechungsmeldung abgeben.
In der Jahresmeldung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, von dem Beiträge oder Beitragsanteile zur Sozialversicherung zu entrichten waren.
Ist das Kinderkrankengeld eine steuerfreie Lohnersatzleistung?
Kinderkrankengeld ist als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung lohnsteuerfrei. Das steuerfreie Kinderkrankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und muss in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Der entsprechende Betrag wird von der Krankenkasse regelmäßig elektronisch übermittelt.
Wo finde ich weitere Infos?
- Häufige Arbeitgeberfragen beantworten wir in unserer FAQ-Sammlung .
- Einen umfassenden Überblick über rechtliche Regelungen, Hintergründe und Hilfen zur Arbeitspraxis finden Sie bei TK-Lex unter dem Eintrag Kinderpflegekrankengeld .
- Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Frage-Antwort-Sammlung zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld veröffentlicht.
Unser Tipp: Wenn Ihre Beschäftigten immer wieder Fragen zu ihrem Kinderkrankengeld haben
Übersichtlich und leicht verständlich: Wenn Ihre Beschäftigten Fragen aus Arbeitnehmersicht zum Kinderkrankengeld haben, finden sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Versichertenauftritt der Techniker .