Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn der Arzt bescheinigt, dass das erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. In den Jahren 2022 und 2023 wird der Kinderkrankengeldanspruch ausgeweitet.
Weitere Details
Anspruchsberechtigt sind
- gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern,
- die selbst Anspruch auf Krankengeld haben
- und deren Kind jünger als 12 Jahre und gesetzlich versichert ist oder deren Kind eine Behinderung hat und auf Betreuung angewiesen ist.
Weitere Voraussetzung: Im Haushalt gibt es niemanden, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers betreuen kann.
Hinweis: Der Anspruch besteht laut Bundesregierung auch dann, wenn die Arbeitsleistung grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden könnte.
Kinderkrankentage 2022 und 2023
In den Jahren 2022 und 2023 wurde die Anzahl der Kinderkrankentage pro Jahr erhöht. Mehr dazu finden Sie in unserer Übersicht .
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in den Fragen und Antworten zum erweiterten Kinderkrankengeld.