Die Krankenkasse berechnet das Kinderkrankengeld anhand des Entgelts der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Dafür müssen Arbeitgeber die Verdienstangaben per Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) an die Krankenkassen übermitteln.

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Das Kinderkrankengeld beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Sofern Sie an Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen geleistet haben (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.

Insgesamt ist das Kinderkrankengeld jedoch auf einen Betrag von 120,75 Euro (2024) pro Tag gedeckelt.