Ja, wenn das Kind erkrankt, dürfen Eltern der Arbeit fern bleiben. Denn als Arbeitgeber sind Sie zur Freistellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verpflichtet, wenn deren krankes Kind Betreuung benötigt.

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Diesen Anspruch können Sie weder durch arbeits- noch durch tarifvertragliche Regelungen ausschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Entgelt fortzahlen oder die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt.