Auch 2026 gilt: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen.
Weitere Details
Kinderkrankengeld
Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erneut wurde.
Dieser erhöhte Anspruch wird auch 2026 weitergeführt. Das wurde mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" im August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen.
Bei einem Kind
Elternteile können pro Jahr und pro Kind 15 Kinderkrankengeldtage beziehen (statt regulär 10).
Bei mehreren Kindern
Bei mehreren Kindern beträgt die Zahl der Anspruchstage pro Elternteil insgesamt maximal 35 Arbeitstage pro Jahr (statt 25) und für Alleinerziehende insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.
Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten pro Kind und Jahr 30 Kinderkrankengeldtage (statt 20). Bei mehreren Kindern sind es für Alleinerziehende 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).
Weitere Informationen und Antrag
Weitere Informationen und den Antrag finden Ihre Mitarbeitenden im Privatkundenportal der Techniker unter tk.de .
Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat FAQ zum Thema zusammengestellt.