In den Jahren 2022 und 2023 gilt: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind beanspruchen, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 65 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen.

Weitere Details

Für Alleinerziehende gilt 2022 und 2023: Gesetzlich versicherte Alleinerziehende können maximal 60 Arbeitstage pro gesetzlich versichertem Kind geltend machen. Bei mehreren Kindern sind es insgesamt maximal 130 Tage.

Weitere Informationen und Antrag

Weitere Informationen und den Antrag finden Ihre Mitarbeitenden im Privatkundenportal der Techniker unter  tk.de .

Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat FAQ zum Thema zusammengestellt.