StartseiteSozialversicherungVersicherungKinderkrankengeldWie viele Tage Kinderkrankengeld können meine Beschäftigten 2026 in Anspruch nehmen?
Wie viele Tage Kinderkrankengeld können meine Beschäftigten 2026 in Anspruch nehmen?
Auch 2026 gilt: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen.KinderkrankengeldIm Pflegestudiumstärkungsgesetz ist festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erneut wurde.Dieser erhöhte Anspruch wird auch 2026 weitergeführt. Das wurde mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" im August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen.Bei einem KindElternteile können pro Jahr und pro Kind 15 Kinderkrankengeldtage beziehen (statt regulär 10).Bei mehreren KindernBei mehreren Kindern beträgt die Zahl der Anspruchstage pro Elternteil insgesamt maximal 35 Arbeitstage pro Jahr (statt 25) und für Alleinerziehende insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.AlleinerziehendeAlleinerziehende erhalten pro Kind und Jahr 30 Kinderkrankengeldtage (statt 20). Bei mehreren Kindern sind es für Alleinerziehende 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).Weitere Informationen und AntragWeitere Informationen und den Antrag finden Ihre Mitarbeitenden im Privatkundenportal der Techniker unter tk.de .Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat FAQ zum Thema zusammengestellt.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.