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Muss ich als Arbeit­geber das Kinder­kran­ken­geld an meinen Arbeit­nehmer auszah­len?

Nein, die Abwicklung und Auszahlung des Kinderkrankengeldes läuft über die Krankenkasse. Sie melden der Krankenkasse lediglich per Datenaustausch die Höhe des Nettoentgelts des entsprechenden Arbeitnehmers.

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