Für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein - wie beispielsweise das Alter des Kindes und das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung.

Weitere Details

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitsentgelt fortgezahlt beziehungsweise Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt werden kann:

  • Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss. 
  • Eine andere im Haushalt Ihres Beschäftigten lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.
  • Das erkrankte Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Das Kind ist gesetzlich versichert.