Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer digitaler Speicherort für alle Informationen rund um die Gesundheit. In der ePA können Patientinnen und Patienten selbst, aber auch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte relevante medizinische Informationen ablegen. Das können beispielsweise Diagnosen, Laborergebnisse, Medikamentenlisten oder Arztberichte sein.

Die ePA soll dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, indem sie den schnellen und sicheren Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Ärztinnen und Ärzten ermöglicht. Damit die ePA diesen Anspruch in der Realität wirklich erfüllen kann, schlägt die TK einige Verbesserungen und Klarstellungen vor.

Konkret braucht es in vier Bereichen eine Überarbeitung:

  1. Zugang und Nutzung der ePA müssen einfach, sicher und intuitiv sein. Dafür braucht es nutzerfreundlichere Anmeldeverfahren.
  2. Die ePA muss den Bedürfnissen von Versicherten, Krankenkasse und Leistungsbringern gerecht werden. Dafür braucht es flexiblere Reglungen zu der Erweiterung von Funktionen.
  3. Für eine bessere Versorgung der Versicherten muss die Nutzung von Daten einfacher werden. Zum Beispiel, indem Versicherte souverän entscheiden können, ob sie ihre ePA Daten mit ihrer Krankenkasse teilen möchten.
  4. Die ePA muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben flächendeckend eingesetzt und in den Behandlungsalltag integriert werden.

Die ausführliche Position der TK zur Verbesserung der ePA:

TK-Posi­tion: ePA und digi­tale Souve­rä­nität

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