Bremen, 7. Dezember 2023. Der Winter ist Erkältungszeit. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder. Für akut erkrankte Kinder und Jugendliche fordert die Techniker Krankenkasse (TK), die Möglichkeit der Videosprechstunde mit Kinderärztinnen und -ärzten im Land Bremen stärker zu nutzen, um die kinderärztliche Versorgung zu entlasten.

Videosprechstunde entlastet die Versorgung

"Mit der Möglichkeit zur Nutzung von Videosprechstunden erhalten die Eltern eine schnelle und kompetente Behandlung für ihre Kinder und ersparen sich den Weg in die Praxis, wenn dieser nicht unbedingt nötig ist", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen. "Die Videosprechstunde entlastet Kinderärztinnen und -ärzte und schafft Kapazitäten für die Versorgung von Fällen, die zwingend im direkten Arztkontakt behandelt werden müssen", so Jacob weiter.

Auch der Erhalt einer Krankmeldung sowie der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist über die Videosprechstunde möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin sich einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten machen kann und die Erkrankung dies nicht ausschließt. Die Eltern der erkrankten Kinder haben die Möglichkeit, die Krankmeldung unkompliziert online einzureichen und können ihr Kind während dessen Krankheit zu Hause betreuen.

Etablierung im Bereitschaftsdienst

Darüber hinaus sollte die Videosprechstunde mit Kinderärztinnen und -ärzten ebenfalls Teil des Bereitschaftsdiensts werden. "Die Vorteile der Videosprechstunde sind nicht auf die regelhafte ambulante Versorgung begrenzt. Auch im Bereitschaftsdienst sollten die positiven Effekte genutzt werden", betont Jacob. Nach einer medizinischen Ersteinschätzung über die zentrale Rufnummer des Bereitschaftsdiensts (116 117) könnten die Patientinnen und Patienten so auch außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten in die Videosprechstunde zur diensthabenden Praxis vermittelt werden.

TK bietet Online-Sprechstunde für Versicherte

Für ihre Versicherten bietet die TK bereits die TK-OnlineSprechstunde . Dort behandeln zugelassene Ärztinnen und Ärzte die Versicherten über die App TK-Doc per Videotelefonie. Dabei entscheiden die Ärztinnen und Ärzte in jedem Einzelfall, ob eine Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist. Eignen sich die Symptome nicht für eine Fernbehandlung, erhalten die Versicherten Hinweise für die für sie passende Versorgung (Hausarzt, ärztlicher Bereitschaftsdienst oder Notarzt).