Bremen, 2. August 2023. Die Zahl der abgerechneten Videosprechstunden im Land Bremen ist im vergangenen Jahr gesunken. Das zeigen aktuelle Auswertungen der Techniker Krankenkasse (TK). Rund 5.500 Videosprechstunden fanden 2022 statt - rund 21 Prozent weniger als im Vorjahr. 2021 wurden in Bremen und Bremerhaven noch fast 7.000 Videosprechstunden verzeichnet. Nach dem Start der Sprechstunden per Video im Jahr 2019, stieg die Zahl mit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 auf knapp über 6.400.

"Während der Pandemie ist die Videosprechstunde gut aus den Startblöcken gekommen. Entscheidend ist, digitale Angebote langfristig als niedrigschwellige Alternativen zum Arztbesuch zu etablieren und für viele Menschen als festen Bestandteil in der Versorgung zugänglich zu machen", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen. Aus ihrer Sicht hätten Videobehandlungen viele Vorteile: So würden Patientinnen und Patienten Anfahrtswege vermeiden, Zeit sparen und seien keinem weiteren Ansteckungsrisiko im Wartezimmer ausgesetzt, so Jacob weiter.

Videosprechstunden noch nicht im Alltag angekommen

Der Anteil der Patientinnen und Patienten, welche die Videosprechstunde bereits mindestens einmal in Anspruch genommen haben, ist gering. In den norddeutschen Bundesländern waren es laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der TK lediglich neun Prozent der Befragten. Nur drei Prozent von ihnen haben das digitale Sprechstundenangebot mehr als einmal genutzt.

Für Versicherte der TK ist die digitale Behandlung über die TK-OnlineSprechstunde möglich. Außerdem sind Ärzte und Ärztinnen zur Behandlung für Versicherte über die "TK-Doc"-App erreichbar.

Hinweis für die Redaktion

Die Auswertungen zur Videosprechstunde beziehen sich auf die ambulanten Leistungsdaten mit Technik-Zuschlägen der TK-Versicherten im Bundesland Bremen.

Für die bevölkerungsrepräsentative, telefonische Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im April und Mai 2023 bundesweit insgesamt 1.400 Personen ab 18 Jahren (200 Personen pro Ländergebiet) mit anschließender Proportionalisierung der Gesamtergebnisse. Die hier ausgewiesenen Teilergebnisse beziehen sich auf Norddeutschland, also die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen.