Artikel aus Hessen
Zweitmeinung vor Wirbelsäulen- und Gelenkoperationen
Bei Beschwerden an der Wirbelsäule und am Hüft-, Knie- oder Schultergelenk wird häufig eine Operation vorgeschlagen. Doch eine TK-Auswertung zeigt: In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine konservative Behandlung ausreichend, so dass auf eine Operation verzichtet werden kann.

In Hessen werden jährlich rund 50.000 Patienten wegen Erkrankungen des Rückens und der Wirbelsäule im Krankenhaus behandelt - meist aufgrund einer Operation. Ein Teil dieser Rückenoperationen kann aus Sicht der TK vermieden werden, da bei vielen Beschwerden konservative Therapien ausreichen. Ein besonderes Behandlungsangebot der TK ermöglicht Versicherten, eine Zweitmeinung vor einer Wirbelsäulenoperationen einzuholen. Eine Auswertung zeigt: Bei acht von zehn Patienten aus Hessen, die sich vor einer geplanten Wirbelsäulenoperation eine professionelle zweite Meinung eingeholt haben, haben die Spezialisten den Eingriff als nicht notwendig eingestuft und eine nichtoperative Behandlung empfohlen.
Zweitmeinung auch bei Gelenk-Operation
Aufgrund der positiven Erfahrungen der Versicherten mit dem Versorgungsvertrag Zweitmeinung vor Wirbelsäulenoperationen hat die TK das Zweitmeinungsverfahren auf Operationen am Schultergelenk, an der Hüfte und am Knie ausgeweitet. TK-Versicherte, denen ihr behandelnder Arzt eine Operation an Schulter, Hüfte oder Knie empfiehlt, können sich in vier hessischen Schmerzzentren innerhalb von zwei Tagen erneut untersuchen lassen. Ergibt die zweite Meinung der Spezialisten im Schmerzzentrum, dass eine Operation nicht erforderlich ist, erhalten die Patienten eine konservative Therapie, die sich über mehrere Monate erstrecken kann.
Vier Schmerzzentren in Hessen
In Hessen bieten Schmerzzentren in Frankfurt, Wiesbaden, Marburg und Kassel das Zweitmeinungsverfahren vor geplanten Operationen an der Wirbelsäule sowie am Schultergelenk, an der Hüfte und am Knie an.