Hamburg, 26. April 2024. Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege "Fachkräfte im Gesundheitswesen" gibt gute und wichtige Impulse für eine zukunftssichere Versorgung - auch über die Frage der Fachkräfte hinaus: mehr Ambulantisierung, mehr Digitalisierung, mehr Verantwortung für Pflegekräfte und vor allem effiziente Strukturen sind zentrale Faktoren. Zudem zeigt das Gutachten die Dringlichkeit einer strukturellen Krankenhausreform. 

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK): 

"Das Gutachten zeigt deutlich, wie dringend echte strukturelle Veränderungen im Rahmen der Krankenhausreform notwendig sind. Unsere historisch gewachsene Kliniklandschaft ist kein Zukunftsmodell. Ohne sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Kliniken und die dafür notwendige Spezialisierung geht es nicht. Sonst bleiben die Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten, ebenso auf der Strecke wie die Patientinnen und Patienten. Bund und Länder müssen jetzt an einem Strang ziehen, um echte Veränderungen zu erreichen. Die Klinikreform muss zu besseren Strukturen führen, nicht zu teureren." 

Die Diskussionen zwischen Bund und Ländern dürften nicht dazu führen, dass die für die Reform zentralen Strukturveränderungen und Qualitätsziele aus dem Fokus der Reform geraten, so Baas. 

Umfrage: Zwei Drittel befürworten Spezialisierung  

Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der TK zeigt, dass 66 Prozent der Befragten die mit der Reform angestrebte stärkere Spezialisierung der Kliniken befürworten: Sie finden gut oder sogar sehr gut, dass komplizierte Behandlungen künftig nur noch in dafür spezialisierten Häusern stattfinden sollen, auch wenn das für manche Patientinnen und Patienten möglicherweise längere Wege zum behandelnden Krankenhaus zur Folge hat.  

Hinweis für die Redaktion 

Für die bevölkerungsrepräsentative, telefonische Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa vom 27. November bis 14. Dezember 2023 bundesweit insgesamt 1.405 Personen ab 18 Jahren.