Pflegeleistungen werden immer komplexer, die Bedingungen für Pflegekräfte müssen attraktiver werden und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt - in Thüringen ganz besonders, mit der bundesweit höchsten Dynamik. All das führt zu deutlichen Mehrkosten in der Pflege. 

Gleichzeitig sind Pflegebedürftige und unterstützende Angehörige immer weniger in der Lage, die erforderlichen Eigenanteile zu leisten. Aufgrund von historisch bedingt gebrochenen Erwerbsbiographien haben in Thüringen besonders viele Menschen weder eine dafür ausreichende Rente noch entsprechendes Vermögen.

Unterstützung des Teilkasko-Systems im GVWG festgelegt

Bis 2020 wurden die Pflegekosten aus den Beiträgen der Pflegeversicherung und Eigenanteilen der Pflegebedürftigen gezahlt. Das hieß, dass zum Beispiel die erforderlichen höheren Gehälter für Pflegekräfte mit deutlich steigenden Eigenanteilen für die Pflegebedürftigen einhergingen. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wurde damit nur von den Betroffenen und deren Angehörigen getragen.

Guido Dressel

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Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen

In der Pandemie wurde die Pflegeversicherung zum ersten Mal in ihrer Geschichte mit einem Steuerzuschuss unterstützt. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) regelt, dass die Pflegeversicherung ab 2022 einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro erhält. Zudem wird der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

Damit sollen Maßnahmen gegenfinanziert werden, damit Pflegekräfte künftig besser bezahlt und Pflegebedürftige bei den stationären Eigenanteilen entlastet werden könne. 

Pflegebedürftige entlasten, Kosten auf mehrere Schultern verteilen

Diese Ziele sind absolut richtig und wichtig. Pflege muss uns als Gesellschaft mehr wert sein. Gleichzeitig reicht das Finanzkonzept zur Gegenfinanzierung dafür nicht aus. 

Um Pflegebedürftige zu entlasten, schlägt die TK vor, die Leistungsbeträge sofort anzuheben. Die dafür nötigen finanziellen Mittel würden frei werden, wenn die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger aus Steuergeldern finanziert werden und nicht mehr aus dem Topf der Pflegeversicherung. 

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen jährlich und verbindlich angepasst werden. Der Steuerzuschuss des Bundes sollte an die Entwicklung der Leistungen gekoppelt sein. Zudem ist ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung zu schaffen. 

Investitionskosten: Aufgabe der Bundesländer

Die Landesregierung sollten gemeinsam mit allen anderen Bundesländern verbindlich dazu verpflichtet werden, endlich die Investitionskosten in der Pflege zu übernehmen. Ähnlich wie bei der Krankenhausfinanzierung ist den Ländern diese Funktionen gesetzlich zugewiesenen, wird allerdings aktuell nicht erfüllt. Damit werden Pflegebedürftige und, falls diese nicht dafür aufkommen können, Sozialhilfeträger mit zusätzlichen Kosten belastet.

Wenn sich die Bundesländer glaubhaft für zukunftsfähige Pflege einsetzen wollen, gehört diese Aufgabe dazu. Auch die Thüringer Landesregierung betont ihr Bestreben für gute Pflege immer wieder.