Bremen, 11. Oktober 2023. 14,9 Prozent der über 35-jährigen Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) im Land Bremen haben im vergangenen Jahr die Möglichkeit des Hautkrebs-Screenings in Anspruch genommen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der TK hervor. Während im Jahr 2019 noch 16,9 Prozent der anspruchsberechtigen Versicherten das Angebot zur Hautkrebsfrüherkennung wahrgenommen haben, waren es 2020 nur 13,1 Prozent. 2021 gingen 15 Prozent zum Hautkrebs-Screening. In Deutschland haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung.

Gefahr durch Hautkrebs wird oft unterschätzt

Laut der Deutschen Krebsgesellschaft zählt Hautkrebs mit über 220.000 Neuerkrankungen pro Jahr zu den häufigsten Krebsarten bundesweit. Während die gewöhnlichste Form, der helle Hautkrebs, als gut behandelbar gilt, ist das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs) wesentlich seltener und gefährlicher. Um die Früherkennung nicht zu vergessen, können sich TK-Versicherte mit der elektronischen Patientenakte TK-Safe direkt per App anzeigen lassen, wann das nächste Hautkrebs-Screening fällig ist.

"Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche Behandlung. Die regelmäßige Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings ermöglicht es den Menschen, den Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung in Bremen.

Unterschiede bei der Inanspruchnahme

Im bundesweiten Vergleich gibt es große Unterschiede bei der Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings. Spitzenreiter sind Sachsen (18,7 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (18,4 Prozent). Schlusslichter bilden Berlin (13,8 Prozent) und Hessen (13,9 Prozent). Der Bundesdurchschnitt liegt bei 16,8 Prozent.

Neben den bundesweiten Unterschieden zeigen sich auch geschlechtsspezifische Differenzen. So nutzten im Jahr 2022 durchschnittlich 15,9 Prozent der anspruchsberechtigten weiblichen TK-Versicherten in Bremen und Bremerhaven das Angebot, aber nur 14 Prozent der Männer.

Hinweis für die Redaktion

Die Auswertungen zum Hautkrebs-Screening stammen aus TK-Versorgungsdaten von 2019 bis 2022 und beziehen sich auf anspruchsberechtigte TK-Versicherte ab 35 Jahren.

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung, das sogenannte Hautkrebs-Screening . TK-Versicherte können die Vorsorgeuntersuchung jedoch bundesweit bereits ab 20 Jahren in Anspruch nehmen, in manchen Bundesländern sogar schon ab 15 Jahren.

Weitere Zahlen rund um das Thema Hautkrebs sind im TK-Hautkrebsreport zu finden.